Aussageverweigerung beim Geblitzt werden

Hallo,

Ich habe zwei Fragen zum Thema Verkehrsrecht:

  1. Was passiert, wenn der Fahrzeughalter eines geblitzten Autos die Aussage verweigert? Welche Schritte wird das Ordnungsamt dann gehen? Was hat der Halter / der Fahrer zu erwarten?

  2. Welche Strafe erwartet einen Fahrer, der mit 90 km/h innerorts erwischt wurde?

Ich danke schon im Vorraus für Antworten.

Hi,

  1. Welche Schritte wird das Ordnungsamt dann gehen?

Bei Aussageverweigerung gehen sie von einem Familienangehörigen aus und ermitteln ggf. in Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Rennleitung anhand des Fotos.

Was hat der Halter / der Fahrer zu
erwarten?

Der Halter sucht sich im Falle der ergebnislosen Ermittlung möglicherweise ein neues Hobby, vulgo auch Fahrtenbuch genannt.

  1. Welche Strafe erwartet einen Fahrer, der mit 90 km/h
    innerorts erwischt wurde?
  1. Preis: Ein Busfahrschein
  2. Preis: Eine Gutschrift auf dem Kundenkonto in Flensburg
  3. Preis: Eine Rechnung für die Eintragung, Verbuchung, Hege und Pflege der Punkte

Gruß Keki

Hallo,

  1. Welche Strafe erwartet einen Fahrer, der mit 90 km/h
    innerorts erwischt wurde?

Google sagt folgendes:

innerorts zu schnell um…
…31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
…41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Grüße,
Tinchen

Hallo,

Ich habe zwei Fragen zum Thema Verkehrsrecht:

  1. Was passiert, wenn der Fahrzeughalter eines geblitzten
    Autos die Aussage verweigert? Welche Schritte wird das
    Ordnungsamt dann gehen? Was hat der Halter / der Fahrer zu
    erwarten?

Hallo!
Der Halter kann den tatsächlichen Fahrer nur in bestimmten Fällen NICHT nennen,das wäre der Fall bei Ehepartner und nahen Familienmitgliedern …
Der Halter hat sonst nichts zu erwarten,außer,es gibt eine Fahrtenbuch-Auflage,in das man zukünftig alle Fahrten und jeden Fahrer eintragen muss !
Die Behörde versucht dann an Hand des Fotos den Fahrer selbst zu ermitteln,etwa durch Fotovergleich mit Führerscheindatei oder durch Befragung im Umfeld des Halters.
Man legt Nachbarn einen Fotoauszug des Blitzbildes vor und fragt " Kennen sie denn vielleicht ? Kann das der Sohn(die Tochter,die Frau) sein ?
Dann läuft das Bußgeldverfahren gegen diese Person weiter.

  1. Welche Strafe erwartet einen Fahrer, der mit 90 km/h
    innerorts erwischt wurde?

160 oder 200 € + 3 oder 4 Punkte + 1 Monat Fahrverbot + Verwaltungsgebühren (Angaben für PKW)

Ich danke schon im Vorraus für Antworten.

MfG
duck313

wenn man nicht schon vorbelastet ist!

Rückfrage
Hallo,

Der Halter kann den tatsächlichen Fahrer nur in bestimmten
Fällen NICHT nennen,das wäre der Fall bei Ehepartner und nahen
Familienmitgliedern …

Was passiert ihm eigentlich, wenn er das beim guten Kumpel verweigert? Kann er - im Extremfall vielleicht sogar durch Erzwingungshaft - zur Nennung gezwungen werden?
Gruß
loderunner

Hallo,

Ich habe zwei Fragen zum Thema Verkehrsrecht:

  1. Was passiert, wenn der Fahrzeughalter eines geblitzten
    Autos die Aussage verweigert?

Als Beschuldigter hat er dazu das Recht.
Als Zeuge nur dann, wenn er sonst sich oder eine Familienangehörigen „verpetzen“ müsste.

Was passiert dann?
Dann kommen die Herren in Blau vorbei und klingeln an der Tür.
Sie haben das Blitzfoto in der Hand und wenn der Fahrer da steht, klappt die Falle schon zu.
Sie können auch bei den Nachbarn klingeln. Das ist mitunter peinlich.
Und man kann auch Ausweisfotos abgleichen.

Wenn die Ermittlung des Fahrers nicht möglich ist, dann zahlt auch niemand eine Strafe.

Aber die Behörde darf dann die Führung eines Fahrtenbuches anordnen.
Ob das schon beim ersten Fall eines nicht zu ermittelnden Fahrers passiert, weiß ich nicht.

Hallo

  1. Was passiert, wenn der Fahrzeughalter eines geblitzten
    Autos die Aussage verweigert?

Als Beschuldigter hat er dazu das Recht.
Als Zeuge nur dann, wenn er sonst sich oder eine
Familienangehörigen „verpetzen“ müsste.

Man sollte hier vielleicht erwähnen, das es die absolute Ausnahme ist, zu diesem Zeitpunkt der Ermittlungen eine richterliche oder staatsanwaltliche Vernehmung durchzuführen. Und nur dann gilt das oben geschriebene, im Normalfall ist es aber ein Fragebogen der Bußgeldbehörde mit anschliessendem Polizeiauflauf und da darf jeder soviel oder sowenig sagen, wie er möchte.

Gruß, DW.