ist es möglich, nach schriftlicher Zeugenaussage bei der Polizei im Prozess vor Gericht die Aussage zu verweigern bei Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem abgemeldeten Fahrzeug.
Wann greift das Zeugnisverweigerungsrecht? Leider findet man nur ältere Artikel über die Aussageverweigerung zwischen Verlobten. Mich würde interessieren, ob es dies heute noch gibt, oder ob es bereits abgeschafft wurde…
Klar, man kann zu jedem Zeitpunkt im Verfahren die Aussage verweigern. Man muss nur aufpassen, wenn man aussagt vor Gericht und dann unangenehme Fragen kommen und man dann sagt „jetzt sag ich nichts mehr“, dann kann dir das negativ angelastet werden, man spricht da von sog. „teilweise“ Schweigen. Wenn man aber von Anfang an sagt, ich sage nicht aus, kann man das machen.
Sollte sowas wirklich vor Gericht gehen, nimm dir nen Anwalt, der dir dann auch sagt, was es für Beweisverwertungsverbote in solchen Fällen gibt!
Ich dachte, eine Aussage kann man nur in bestimmten Fällen verweigern (verwandtschaft oder ähnliches mit dem Angeklagten)?!
Zumal die Aussage ja schon schriftlich gemacht wurde. Kann man eine solche denn wiederrufen, wenn schon der Gerichtstermin einberaumt ist?
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Man kann auch die Aussage verweigern, wenn man sich selbst
belasten würde.
Na ja, man kann die Auskunft verweigern, d. h. man muss aussagen und nur auf bestimmte Fragen nicht antworten, nämlich solche, mit deren Antwort man sich selbst belasten würde.
Zumal die Aussage ja schon schriftlich gemacht wurde. Kann man
eine solche denn wiederrufen, wenn schon der Gerichtstermin
einberaumt ist?
Dazu sagt das Gesetz in § 250 StPO:
„Beruht der Beweis einer Tatsache auf der Wahrnehmung einer Person, so ist diese in der Hauptverhandlung zu vernehmen. Die Vernehmung darf nicht durch Verlesung des über eine frühere Vernehmung aufgenommenen Protokolls oder einer schriftlichen Erklärung ersetzt werden.“
Für das Zeugnisverweigerungsrecht gilt darüber hinaus noch § 252 StPO:
„Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.“
Na ja, man kann die Auskunft verweigern, d. h. man muss
aussagen und nur auf bestimmte Fragen nicht antworten, nämlich
solche, mit deren Antwort man sich selbst belasten würde.
Levay
Hallo Levay,
soviel Rechtsverständnis hatte ich jetzt mal vorausgesetzt, aber Danke für Deine ausführliche Antwort! Ich sollte mir wirklich angewöhnen genau das zu schreiben, was ich auch ausrücken will. Grummel!