Aussageverweigerungsrecht gegen Ehegatten

Hallo, ich brauch mal wieder dringend schnell Rat. Ich lebe getrennt seit 23.1.02. Mein Nochmann hat wieder eine Lebensgefährtin, eine Ungarin. Diese „hatte“ er wohl schon vor meiner Trennung. Sie ist gleich nach einem Auszug bei ihm eingezogen. Aber: sie war illegal in Deutschland und hat auch für ihn gearbeitet. Ich mußte dieses Jahr schon mal gegen sie in einer Verhandlung aussagen und ihr Anwalt hat mich im Gerichtssaal so fertig gemacht, dass er sogar vom Richter gerügt wurde. Ich will da nicht mehr hin. Sie wurde auch öfters ausgewiesen. Aber seit 1.5.03 hat sie mit meinem Ex ein Baby und nun darf sie natürlich hierbleiben und hat auch Arbeitserlaubnis. Ich dachte alles vorbei und o.k. Heute krieg ich eine Ladung, ich soll eine Zeugenaussage vor Gericht gegen meinen Ex machen (wir sind noch verheiratet!!) wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Ausländergesetz. Kann ich die Aussage verweigern? Muß ich dahin? Was ist, wenn ich an dem Tag „krank“ bin mit Attest und so? Ich weiß, das ist nicht der „rechte“ Weg, Ihr seid ja Anwälte und so, aber ich würde das psychisch nicht nochmal ausstehen. Noch dazu haben wir eh den Scheidungskrieg ohne Ende. Das würde alles noch schlimmer machen. Ich möchte NICHT aussagen. Danke für jeden RAtschlag. Gruß Marion

Hallo Marion,

ein Zeugnisverweigerungsrecht in einem Verfahren gegen den Ehegatten besteht grundsätzlich und zwar nicht nur vor Gericht sondern auch vor der Polizei bzw. vor der Staatsanwaltschaft.

Rechtlich ist es in der Strafprozessordnung verankert, wo es heißt:

§ 52 Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

  1. der Verlobte des Beschuldigten;
  2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
  3. wer mit dem beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

Das heißt: Du hättest schon damals nicht aussagen müssen. Wenn Du geladen bist, mußt Du erscheinen, sonst können Dir die Kosten, die durch die Folgen Deines - unentschuldigten - Ausbleibens entstehen, auferlegt oder ein Ordnungsgeld verhängt werden. Allerdings wird sich Deine Aussage lediglich auf die Angabe Deiner Personalien und den einzigen Satz ‚Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.‘ beschränken. Danach wirst Du sofort wieder entlassen.

Beste Grüße

Renee