Hallo, wer kann mir bitte die zulässigen Ausschanktoleranzen für Getränke in der Gastronomie nenen, vielleicht mit zuverlässiger Quelle?
Vielen Dank!
To.i
zu FAQ 1129 : Es handelt sich nicht um einen Rechtsfall. Die Angabe wird zur Verwendung in einem historischen Roman, der im Deutschland des 21. Jahrhunderts spielt, benötigt.
„Er fordert regelmäßig, dass die offiziell zulässige Differenz zwischen einer Maß und einem Liter von höchstens 0,1 Liter, die sogenannte Toleranzgrenze des Kreisverwaltungsreferats München,[54] beseitigt wird. Im September 2008 erklärte Vereinspräsident Jan-Ulrich Bittlinger, dass ein Maßkrug auf der Wiesn maximal 0,9 Liter Bier enthält. Die 1-Liter-Maß sei auf dem Oktoberfest nach wie vor so selten wie ein Sechser im Lotto. Die Schuld daran habe auch die Stadt München, da sie es den Wiesn-Wirten offiziell erlaube, die Gäste pro Maß um 0,1 Liter oder mehr als 0,80 Euro zu betrügen. Laut Bittlinger machen die Wirte dankbar Gebrauch von dieser Regelung. Bei einem Durchschnittspreis von 8 Euro pro Maß, 6 Mio. verkaufter Maß Bier in 16 Tagen und einer durchschnittlichen Füllmenge pro Maßkrug von nur 0,9 Liter entstehe so den Oktoberfestbesuchern ein Schaden von hochgerechnet 4,8 Millionen Euro. Der Verein testete am ersten Wiesn-Samstag 2008 250 Maßkrüge in unterschiedlichen Zelten. Den Negativrekord erreichte dabei die Augustiner Festhalle. Zwölf Maßkrüge enthielten weniger als 0,8 Liter Bier.“
Vielleicht hilft das weiter. Das vorgehen (Vergehen) der Wirte kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.
Leide rkann ich zu diesem Thema nichts verbindliches beitragen, wobei mir das Beispiel München gefällt. Ich betreibe einen Biergarten in BaWü und wenn ich in eine Maß 0,8l Bier füllen würde, hätte ich laufend Diskussionen. Bei mir gibt es immer meist über statt unter dem Eichstrich.
Gruß Micha