Ausscheiden aus einer GmbH - Verzicht auf

… Abfindung

Ich möchte aus einer GmbH ausscheiden und dies erfolgt im Einvernehmen mit dem anderen Gesellschafter (insgesamt 2 Gesellschafter).

Der andere Gesellschafter möchte die Anteile übernehmen.

Die Anteile haben zwar etwas Wert, aus mehreren Gründen möchte ich aber auf eine Abfindung usw. verzichten (ist jetzt sehr vielschichtig warum - hat einige private Hintergründe).

Hier sind wir uns einig - aber wir haben gehört, dass dies gar nicht so einfach ist quasi Anteile zu verschenken usw.

Ist das wirklich so? Oder kann man bedenkenlos freiwillig aus einer GmbH ausscheiden ohne Abfindung?

Vielen Dank!

Ich kenne den GmbH-Vertrag nicht. Doch wenn Anteile übertragen werden, führt das natürlich zum Vermögenszuwachs beim anderen Gesellschafter (wie bei einer Schenkung auch). Das kann steuerliche Folgen auslösen. Also am besten mit einem guten Steuerberater klären - sieh z.B. in www.die-steuerfachberater.de

Hallo,

Solange sich alter und neuer Eigentümer einig sind und die restlichen Gesellschafter der Übertragung zustimmen, spricht absolut nichts gegen das Verschenken der Anteile.
Der Beschenkte muss für diese Schenkung selbstverständlich Schenkungssteuer zahlen, sofern nicht ein Freibetrag in Betracht kommt.

Gruß
tadelmann

Ja gut, in dem GmbH-Vertrag ist geregelt, dass ein Gesellschafter austreten darf - eben mit Abfindung.

Und daher die Frage, ob man bedenkenlos auf eine Abfindung verzichten kann oder nicht.

Natürlich sollte man im Endeffekt einen Steuerberater aufsuchen - aber die eine oder andere Vorabmeinung hatte ich mir erhofft.

Danke.

Okay.

Gesellschafter bin ich und eine andere GmbH.

Zahlt eine GmbH dann auch Schenkungssteuer?

Verzichten kann man, es muss keine Abfindung erfolgen. Jeder Gesellschafter kann ausscheiden, ohne Ansprüche (Abfindung) geltend zu machen … wenn beide damit einverstanden sind. Muss nur in Gesellschafterversammlung beschlossen werden, damit nicht noch eine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden kann. Ist wie in der Ehe: Kann man sich auch scheiden lassen, ohne dass der andere „seine Hälfte“ bekommt.

Die GmbH fällt als juristische Person in die 3. Personenklasse der Freibetragstabelle.
Schenkungen sind daher bis zu einem Wert von 20.000 Euro steuerfrei.

Sofern der Wert Ihres Anteils unter 20.000 Euro liegt, wird dementsprechend keine Schenkungssteuer fällig.

Sehr geehrter Herr Armbruster,
ich kenne zwar nicht alle Einzelheiten zum Hintergrund Ihrer Frage, aber falls die Geschäftsanteile der Gesellschafter im Privatvermögen gehalten werden und tatsächlich z. Z. keinen hohen Wert haben, kann nichts passieren, da Schenkungssteuer erst bei Überschreiten des Steuerfreibetrages anfiele und mann ja konstruieren kann, daß angesichts eines niedrigen Verkaufspreises von z. B. 1 € die verkaufenden Gesellschafter Sie von etwaigen Forderungen im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit der GmbH freistellen.

Wenn die Anteile dagegen im Betriebsvermögen der verkaufenden Gesellschafter gehalten werden, könnte es (im Falle daß die Verluste aus Aufgabe geltend machen wollen (z.B. bei Untergang der GmbH) zu Nachteilen bei den Verkäufern nicht jedoch bei Ihnen führen)

Hallo,
gehen Sie beide zu einem Notar, der wird dann die Übertragung der Gesellschaftsanteile beurkunden. Im Vertrag wird dann auch die kostenlose Übertragung aufgenommen. Evtl. sollten Sie 1,00 € Kaufpreis vereinbaren, damit der Notar nicht an eine Schenkung denkt und sogar das Finanzamt -Schenkungsteuerstelle- informiert. So im Gesellschaftsvertrag keine besonderen Klauseln enthalten sind, läuft die Sache dann ganz einfach ab. Der Notar wird dem Handelsregister dann eine neue komplette Gesellschafterliste vorlegen und alles ist klar.
MfG
PB