Ausscheiden aus ÖD vor Jahresende

Hi, jemand möchte nach möglichkeit per Aufhebungsvertrag schon zum 30.11.2010 aus dem Öd ausscheiden.( Normal wäre 31.12. mit ordentlicher Frist.) Es handelt sich um den TVÖD. Steht mit dann auch der Teil von jan. bis nov. zu oder bekommt er dann gar nix von der Jahressonderzahlung?

Und ist das ok wenn man eine ordentliche Kündigung zum Jahresende schreibt und darin um einen evtl. früheren Ausstiegstermin z.B.: 30.11. bittet!?!

mfg

Hallo,

Hi, jemand möchte nach möglichkeit per Aufhebungsvertrag schon
zum 30.11.2010 aus dem Öd ausscheiden.

Liest man den TVöD, dann stößt man auf folgende Stelle:

§ 20 Jahressonderzahlung
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung.

Das heißt die Variante mit dem Auflösungsvertrag funktioniert schon mal nicht.

Eine vorstellbare Möglichkeit wäre evtl eine Kündigung zum 31.12. mit unbezahlter Freistellung ab 1.12.?

Gruß
Wawi

mh, ja mh, dürfte man bei einer unbezahlten Freistellung beim neuen Arbeitgeber schon, also dann am 1.12. anfangen?

mfg