Ausscheiden bzw Ausschlüsse der PKV

Hallo,

ich habe eine Frage zur PKV. Mache nächstes Jahr das Ref und
es stellt sich die Frage nach der richtigen KK.

Jetzt ist es so, dass viele sagen man solle bei der GKV
bleiben, da die keinen Ausschluss machen oder ähnliches.
Als nächstes ist es doch so, dass doch beim Eintritt in
die PKV das Alter so zusagen „eingefroren“ wird und das
dadurch kein Ausschluss zustandekommen kann.

Oder wie muss ich das Verstehen???

Ist die PKV mit dem Alter teurer als die GKV???
Das kann doch keiner sagen!?
Ist eine PKV als Beamter wirklich „EMPFEHLENSWERT“
wenn man keine Krankheiten hat bzw. auch ledig ist etc.???

Irgendwie kann weder die GKV noch die PKV einen richtig
beraten…SO dass man sich entscheiden kann… Weil die Beihilfe
bekommt man als GKV genauso, dachte ich!?

Grüße mit der Bitte aus dem Labyrinth gerettet zu werden

Hallo,

die Entscheidung GKV oder PKV ist nie eine einfache Entscheidung.

Bei der PKV sind im Versicherungsantrag alle Gesundheitsfragen sehr, sehr genau zu beantworten. Bei fehlenden Angaben kann die PKV ggf. den Vertrag kündigen. Für bereits bei Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen kann die PKV Risikozuschläge berechnen.

Die Beiträge in der PKV richten sich nach Gesclecht, Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn. Die Versicherung kalkuliert die Beiträge grds, so, dass die Beiträge eines Tarifs auf Dauer gleich bleiben. Über Jahre unsd Jahrzehnte ist das schwierig bis unmöglich. Faktoren hierbei sind gestiegene Kosten, gestiegene Lebenserwartung und Struktur der Versicherten des jeweiligen Tarifs.

Da für Beamte eine lebenslange Entscheidung getroffen wird, sind verschiedene Faktoren zu bedenken:

  • Versicherung nach dem Referendariat: sofort Beamtenstatus? Arbeitslosigkeit? Bei Arbeitslosengeld II-Bezug kann man aus der PKV nicht in die GKV wechseln.

  • Beiträge bei Elternzeit, Teilzeit, Frühpensiionierung

  • Wegfall der Beihilfe (z.B. wenn man sich selbständig macht)

  • Beiträge für Kinder, nicht berufstätigen Ehegatten, Stiefkinder

Bei den Leistungen sollte man besonders auf Kuren/Reha, Psychotherapie und den Umfang des Hilfsmittelkataloges achten.

In der PKV werden nur notwendige Leistungen erstattet.

§ 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme,
für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige
Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen
Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die
Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen
Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer
insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.

Die Prüfung, was notwendig ist, erfolgt aber meisten…Bei Fragen einfach nochmal melden!GrußRHW

Hallo,

suuper, die Infos habe ich mehr als gebraucht.
Ich werde mich schlau machen und mich
melden.

Grüße :smile: