Hallo,
die Entscheidung GKV oder PKV ist nie eine einfache Entscheidung.
Bei der PKV sind im Versicherungsantrag alle Gesundheitsfragen sehr, sehr genau zu beantworten. Bei fehlenden Angaben kann die PKV ggf. den Vertrag kündigen. Für bereits bei Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen kann die PKV Risikozuschläge berechnen.
Die Beiträge in der PKV richten sich nach Gesclecht, Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn. Die Versicherung kalkuliert die Beiträge grds, so, dass die Beiträge eines Tarifs auf Dauer gleich bleiben. Über Jahre unsd Jahrzehnte ist das schwierig bis unmöglich. Faktoren hierbei sind gestiegene Kosten, gestiegene Lebenserwartung und Struktur der Versicherten des jeweiligen Tarifs.
Da für Beamte eine lebenslange Entscheidung getroffen wird, sind verschiedene Faktoren zu bedenken:
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Versicherung nach dem Referendariat: sofort Beamtenstatus? Arbeitslosigkeit? Bei Arbeitslosengeld II-Bezug kann man aus der PKV nicht in die GKV wechseln.
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Beiträge bei Elternzeit, Teilzeit, Frühpensiionierung
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Wegfall der Beihilfe (z.B. wenn man sich selbständig macht)
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Beiträge für Kinder, nicht berufstätigen Ehegatten, Stiefkinder
Bei den Leistungen sollte man besonders auf Kuren/Reha, Psychotherapie und den Umfang des Hilfsmittelkataloges achten.
In der PKV werden nur notwendige Leistungen erstattet.
§ 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:
(2) Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme,
für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige
Maß, so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen
Betrag herabsetzen. Stehen die Aufwendungen für die
Heilbehandlung oder sonstigen Leistungen in einem auffälligen
Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen, ist der Versicherer
insoweit nicht zur Leistung verpflichtet.
Die Prüfung, was notwendig ist, erfolgt aber meisten…Bei Fragen einfach nochmal melden!GrußRHW