Ausscheiden kassenprüfer - was tun?

hallo zusammen,

ich hätte folgenden sachverhalt zu schildern:
auf der jhv ist einer der kassenprüfer mit sofortiger wirkung von seinem amt zusückgetreten.sein amt bleibt weiterhin offen

  1. braucht man rechtlich gesehen 2 kassenprüfer? bzw ist es zulässig,dass nur der kassenwart die kasse prüft?
  2. gibt es dazu einen unterschied ob dies im verein oder in einer genossenschaft der fall ist?

hoffe, dass man damit was anfangen kann und bin gespannt was ihr dazu meint :smile:

liebe grüße
tina

hallo tina,
ist in der satzung etwas darüber ausgesagt?
informiere dich bei google unter vereinsgesetz 2002
oder bgb §§ 21-27.
mfg

Hallo kleines85,

Den Fall kenne ich auch aus unserem Verein.
Also, die Kassenprüfung dient zur Entlastung der Vorstandschaft.
Der Kassier ist normalerweise Mitglied der Vorstandschaft und kann somit nicht selbst diese entlasten.
Ergo: Nein, es bedarf auf jeden Fall Kassenprüfer die vom Verein gewählt werden.
Zum Punkt 2er Prüfer ist es meines Wissens so:
Es bedarf nicht zwangsläufig eines zweiten Prüfers, ist aber ratsam (einer könnte z.B. vom Vorstand gekauft sein).
Zu deinem zweiten Punkt kann ich dir leider nicht viel sagen. Sorry
Hab aber hier noch etwas was dir vieleicht weiterhelfen kann.
http://www.rottenburg.de/aktuell/showMedia.php?ID=4297

Ich hoffe, der Rest war auch schon hilfreich

Lg und viel Erfolg

Philip

P.S. Kannst ja mal berichten wie du weitergekommen bist bzw. was das ergebnis war

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

kann ich dir leider nicht beantworten, sorry
lg stephan

sorry tina, dazu kann ich nichts verbindliches sagen, auch wenn ich der meinung bin, daß ein kassenwart der sich selbst prüft natürlich wenig sinn ergibt :smiley: