Hallo Forum,
Folgender fiktiver Fall:
Ein Mietvertrag in einer WG mit vier Bewohnern laufe seit 10 Jahren. In den ersten 6 Jahren seien ausscheidende Bewohner immer aus dem Vertrag genommen worden und neue in den Vertrag aufgenommen worden, was über „Ergänzungen zum Vertrag“ geregelt wurde. Die Konditionen des Vertrags blieben dabei immer gleich.
Insgesamt seien so bisher 4 neue Mieter in den Hauptmietvertrag aufgenommen worden, drei wieder ausgeschieden. Im Hauptmietvertrag seien nun seit 4 Jahren nur noch 3 Personen, für den vierten Bewohner immer nur noch Untermietverträge abgeschlossen, die von der Verwaltung genehmigt wurden und jeweils mit 15 Euro Gebühr pro Monat belastet werden. Die Anzahl der Bewohner habe dabei immer vier betragen.
Details: Zwischendurch (2009) habe es einen Eigentümer- und Verwaltungswechsel gegeben, und auch 2011 den Versuch einer soliden Mieterhöhung, die dann allerdings nach Einspruch nur sehr gering ausgefallen sei und dem damaligen Mietspiegel entspricht.
Die Frage:
Wenn in dieser Situation nun einer oder zwei der Hauptmieter aussteigen wollte und der dritte weiterhin in der Wohnung bleiben wollte und die restlichen Bewohner über Untermietverträge (mit Gebühr) dort wohnen lassen möchte, wie sollten die Hauptmieter dies anstellen?
Nach meinem Verständnis handeln die Hauptmieter ja gesamtschuldnerisch, d.h. wenn ein Mieter kündigt, ist der gesamte Vertrag gekündigt und kann zu komplett neuen Konditionen nach Gutdünken des Vermieters neu aufgelegt werden.
Haben die Hauptmieter irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, daß diese neuen Konditionen moderat gestaltet werden oder sind die Chancen schlecht. Effektiv (nicht juristisch) stellt sich die Situation ja als ein Ausscheiden bestehender Hauptmieter dar, nicht als Neuabschluß eines Mietvertrages.
Vielen Dank für jegliche Hinweise, am liebsten natürlich mit Verweis auf Gesetzestext bzw. Urteile.
Chris