Ausschlagung einer Erbschaft – Fristen

Hallo zusammen.

Angenommen, ein Testament wird durch das Nachlassgericht am 01.08.2010 eröffnet und einem darin genannten Erben zugestellt. Dieser Erbe befindet sich zu diesem Zeitpunkt in Urlaub im Ausland und kommt erst am 22.08.2010 zurück nach hause.
Am 20.08.2010 hat der Erbe von dem Erbfall telefonisch während seines Urlaubs im Ausland erfahren.

Wie lange ist in diesem Fall die Ausschlagungsfrist (6 Wochen oder 6 Monate - BGB §1944) und wann beginnt in diesem Fall diese Frist?

Vielen Dank im voraus !!!

Liebe Grüße
Joen

Hallo,

im Regelfall 6 Wochen.

Quelle: http://www.amtsgericht-bremerhaven.bremen.de/sixcms/…

Etwas runterscrollen.

Gruß,

M.

Vielen Dank. Aber dies ist nur die allgemeine Frist.
Es heißt im Gesetz: „Die Frist beträgt 6 Wochen. Sie beginnt mit Kenntnisnahme von dem Anfall und dem Grund der Berufung, bei testamentarischer Erbfolge jedoch frühestens mit Testamentseröffnung. Wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufhält, beträgt die Frist 6 Monate.“

Also: unter Berücksichtigung des im Ursprungsbeitrag geschilderten Sachverhalts - wann endet die Ausschlagungsfrist ???

Liebe Grüße
Joen

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Hallo da draußen,

ist denn keiner in der Lage, diese Frage (siehe Artikelbaum) zu beantworten ???

Viele Grüße
Joen

Hallo,

wenn die Zeit gegen Dich läuft, was spricht denn dagegen, sich mit dem Nachlassgericht in Verbindung zu setzen?

Was bist Du denn? Testamentarischer Erbe oder gesetzlicher?

Ich konnte nach über 14 Monaten noch ein Erbe ausschlagen, aber dafür war ich beim Nachlassgericht. Ich war gesetzlicher Erbe und für mich begann die Frist von 6 Wochen an dem Tag, an dem ich davon Kenntnis erhielt, dass ich Erbe war. Nämlich als ich das Amtsgericht aufsuchte.

Pauschal wird Dir dieses wahrscheinlich nicht beantwortet weden können. Also investier die Zeit und suche das Amtsgericht an dem der Nachlass verwaltet wird auf.

Gruß,

M.