Guten Tag,
eine allgemeine Frage: Erben können eine Erbschaft ausschlagen, was sie sicher tun, wenn nur Schulden da sind. Laut BGB, §1942, Abs. 2 „kann der Fiskus die ihm als gesetzlichen Erben anfallende Erbschaft nicht ausschlagen.“
Aber er wird doch wohl nicht die Schulden begleichen müssen!?
Sonst könnte ja jemand vorher in Saus und Braus leben, viele Schulden machen und sie hinterher vom Staat zahlen lassen …
… das glaubt eigentlich nicht,
Stucki
Hallo!
Sonst könnte ja jemand vorher in Saus und Braus leben, viele
Schulden machen und sie hinterher vom Staat zahlen lassen …
Das eine geht, das andere nicht. Man kann natürlich in Saus und Braus leben und schulden machen, wie man lustig ist. Wenn das Erbe aber an den Fiskus fällt, bleiben die Gläubiger leider auf ihren Kosten sitzen, weil der Fiskus als gesetzlicher Erbe grundsätzlich nur beschränkt haftet. Ein normaler Mensch kann das auch erreichen, durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsovlenz, der Fiskus braucht sich dieser Wege nicht bedienen, wenn der Nachlass für etwaige Schulden nicht reicht, haben die Gläubiger Pech gehabt.
Florian.