Ausschlagung eines Erbes

Liebe Experten,

mal angenommen, jemand verstirbt und die gesetzlichen Erben haben vor, das Erbe auszuschlagen - wollen sich aber dennoch um die Auflösung der Wohnung kümmern…nicht um sich zu bereichern, sondern weil es ja jemand machen muss.

Wie müssten sich diese Personen dann bezüglich der Möbel und übrigen Gegenstände in der Wohnung verhalten? Wie schnell dürfte eine Entrümpelungsfirma bestellt werden (deren Kosten die Nicht-Erben ja durchaus tragen)? Oder müsste erst abgewartet werden, ob irgendjemand etwas verwerten will?

Vielen Dank für eure Einschätzung!

Traveller

Hallo

erst das Erbe auschlagen, wenn vorher die Wohnung ausgeräumt wird, kann das als Annehmen des Erbes gewertet werden, das stand hier mal als Fall

lG
Mikesch

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Moin, Traveller,

weil es ja jemand machen muss.

darüber muss sich niemand Sorgen machen. Wenn jemand ohne Verwandte stirbt, hat der Vermieter die Räumung am Hals, das gehört zu seinen Risiken.

Sollten noch weitere Erben da sein, dann müssen die sich um die Räumung kümmern.

Gruß Ralf

ent oder weder
hi,

wenn du/ihr das erbe annehmt, seid ihr für ALLE hinterlassenschaften des verstorbenen verantwortlich - auch den inhalt einer wohnung samit nippes und müll. von der miete mal ganz zu schweigen.

schlagt ihr das erbe aus, habt ihr keinerlei pflichten und rechte aus dem erbe, habt aber auch in der wohnung nix zu suchen.

so einfach ist das.

schöne grüße
ann

Hallo,

ganz so einfach, wie es hier in anderen Antworten geschildert wurde, ist die Sache nicht. Denn unabhängig von der Erbenstellung können die nächsten Angehörigen durchaus durch zur Bestattung und Wohnungsräumung verpflichtet werden. Dies geschieht z.B. durch entsprechende kommunale Satzungen. D.h. ich würde mich im konkreten Fall mal beim zuständigen Ordnungsamt melden. Dann muss sichergestellt werden, dass keine verwertbaren Wertgegenstände mehr in der Wohnung sind (die letztendlich der Fiskus als Erbe bekommen würde), und der Rest ist dann ggf. ohnehin von den Angehörigen zu entsorgen. Und da wird dann kein Hahn nach krähen, ob der alte Küchentisch wirklich auf der Kippe oder beim Enkelkind in der ersten eigenen Wohnung landet. Peinlich wäre es dann nur, wenn man auf Nachfrage oder bei einem Besuch einräumen müsste, dass das neue Designersofa vielleicht doch noch nicht so ganz wertlos war.

Gruß vom Wiz

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Noch eine Nachfrage
Liebe Experten,

vielen Dank schon mal für eure Einschätzung!

Ich hätte da noch eine kleine Nachfrage:

mal angenommen, der Verstorbene hatte eine Lebensversicherung. Würde die Zahlung an den Begünstigten dann mit zum Erbe gehören oder nicht?
Bisher hörte ich folgende Meinungen dazu:
-zum einen: es gehört nicht dazu, da es aus dem Versicherungsvertrag heraus gezahlt wird (und z.B. kein Erbschein erforderlich wäre).

  • zum anderen: die Zahlung wird zwecks Erbschaftssteuer an das Finanzamt gemeldet (Warum, wenn es nicht zum Erbe gehört?).

Könnte ihr mir vielleicht auch dazu eure Meinung schreiben?

Vielen Dank schon mal für eure Mühe!!

Traveller

Hi Traveller,

die LV bekommt ausgezahlt, wer das Bezugsrecht hat. Ist nix besonderes vereinbart, ist dies der Versicherungsnehmer. Wenn der Bezugsberechtigte stirbt, geht eine solche Versicherung ins Erbe.

Gruß Oskar