Hallo,
Eine Schwiegermutter hat ihrem Schwiegersohn und seiner Frau das Kellergeschoss ihres Einfamilienhauses als Wohnung kostenlos überlassen.
Ihre Haftpflichtversicherung gilt für die Schwiegermutter als Eigentümer eines Einfamilienhauses, wenn dieses ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Was bedeutet „ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken“ genau?
Was muss die Schwiegermutter gegenüber dem Finanzamt oder einer Versicherung -im speziellen einerHaftpflichtversicherung - beachten wenn sie ihrer Tochter und dessen Ehemann die Wohnung kostenlos überlässt? In welchem Falle besteht eine Mitteilungspflicht?
Was bedeutet „ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken“ genau?
Dass sie selber in dem Haus wohnt.
Was muss die Schwiegermutter gegenüber -im speziellen einer Haftpflichtversicherung - beachten wenn sie ihrer Tochter und dessen Ehemann die Wohnung kostenlos überlässt?
Dass sie hübsch ihre Beiträge bezahlt.
Finanzamt: Bei kostenloser Überlassung von Wohnraum an Angehörige wird vom Finanzamt eine fiktive Miete als einnahme angesetzt. Dafür können aber auch Kosten geltend gemacht werden.
Haftpflichtversicherung:
Die Privathaftpflicht übernimmt Schadensfälle beim selbstgenutzten Einfamilienhaus. Bei Zweifamilienhäusern ist möglicherweise eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen. Den Einzelfall direkt mit der Versicherung kommunizieren und sich das Ergebnis schriftlich geben lassen.
Bei beiden Fällen ist wichtig, ob es sich um eine abgeschlossene Wohnung handelt oder um eine Einliegerwohnung.
vnA
Hallo
das Kellergeschoss ihres Einfamilienhauses als Wohnung kostenlos überlassen
Soweit auch die Wohnung im Kellergeschoss über Bad+Küche verfügt, wäre das baurechtlich eine ungenehmigte Nutzung - d.h. die Nutzungsänderung von Kellerräumen in eine zusätzliche Wohnung wäre sowohl dem Bauamt als auch dem Finanzamt (Grundsteuer) unaufgefordert zu melden.
Wurde die einzige Wohnung im Haus lediglich um ein paar Räume im Keller erweitert, dann ist die bauamtliche Angelegenheit wesentlich einfacher zu erledigen - z.B. weil die Stellplatz-Pflicht i.d.R. … Stellplätze je Wohnung verlangt. Allerdings müssen auch Aufenthaltsräume/Wohnräume im Keller bestimmten Anforderung an Belichtung/Belüftung/Raumhöhe/Brandschutz/Rettungswege entsprechen. Aber sicher gibt es unzählige derartig geänderte Wohnsituationen, die nicht bei Bauamt/Finanzamt gemeldet wurden - und wenn die Räume nur privat genutzt werden kräht da i.d.R. auch kein Hahn danach.
Dass die Versicherungen anderes Deutsch sprechen als Behörden/Ämter, habe ich auch schon erlebt. Man muss halt selber wissen, ob man sich lieber durch eine Rückfrage Sicherheit verschafft (möglicherweise ist bei der Versicherung das Wörtchen „kostenlos“ maßgeblich) - und ggf. noch 50-100 Euro Haftpflichtprämie jährlich drauflegt um ganz beruhigt schlafen zu können. Falls es sich auch bei der Versicherung um einen aufklärungspflichtigen Umstand handelt, verliert man ohne Meldung/Rücksprache möglicherweise auch noch den eigenen Versicherungsschutz.
Gruß Rudi