Guten Tag.
Wolfgang hat doch schon gesagt, dass der BR als Gremium Entscheidungsfreiheit besitzt, wer in welche Ausschüsse kommt und wer nicht.
Auch im Grundgesetz ist doch die Gleichbehandlung geregelt.
Grundgesetz regelt das Verhältnis der Bürger zum Staate …
Ausserdem besteht doch in der BRD eine Vertragsfreiheit, oder nicht?
Mit wem wurde denn im Innenverhältnis ein Vertrag geschlossen? Nochmal: Der BR organisiert sich selbst per Gremiumsbeschluss, und da hat keine Gewerkschaft, kein Arbeitgeber und kein Staat was mitzuschnabeln.
Desweitern wurden auch alle Anforderungen erfüllt, die ein Ausschuss
mit sich bringt.
Äh…? BR kann grob gesprochen jeder Vollpfosten werden, der das passive Wahlrecht hat, und die BR-internen Gremien werden per Mehrheitsbeschluss leier quassel wiederhol …
Und um eine Benachteiligung des Betreffenden nachzuweisen, müsste erst einmal belegt werden, welcher konkrete Nachteil denn überhaupt entstanden ist. Materiell entsteht kein Nachteil, denn BR-Tätigkeit ist Ehrenamt, ob BA-Mitglied oder nicht. Ideell ist der Betroffene nach wie vor BR mit allen Rechten und Pflichten, mit dem einzigen Unterschied, dass er nicht mehr im geschäftsführenden Gremium sitzt. Da Beschlüsse aber vom BR-Gremium und nicht vom BA gefasst werden, ist da auch nichts bzgl. Benachteiligung zu holen.
Das alles setzt natürlich voraus, dass der BR eine wasserdichte Geschäftsordnung hat, deren einzelne Passagen nicht gegen die entsprechenden Regelungen im BetrVG verstoßen! Solches wäre dann in der Tat rechtlich angreifbar.
Bspw. wäre ein Geschäftsordnungsparagraph, der sinngemäß regelt, dass der Betriebsausschuss ermächtigt wird, ohne Votum des BR-Gremiums rechtlich bindende Beschlüsse zu fassen, äußerst wacklig.
GEK