Ausschluß aus der Eigentümerversammlung

Guten Abend/Morgen

Wir haben folgendes Problem.

3 er WEG
erhebliche Baumängel
Verwaltung besorgt Bodengutachtenusw. -Statik gefährdet.

Ein Miteigentümer bzw. bevollmächtigter Vertreter empfliehlt einen Architekten -
soweit o.k…
Aber nun kommt es. Besagter Miteigentümer/bevollmächtigter Vertreter vereitelt die dringend notwendiger Abgabe des Sanierungsvorschlags und Abgabe der eingeholten Angebote des Architekten.

Verwaltung wurde zig mal vertröstet bis unsere Verwaltung mit Hinblick auf die bevorstehende Versammlung den Architekten richtig zusammen stampft.
Äußerung des Architekten aber der Herr … weis von Anfang bis Ende über die gesamte Angelegenheit bescheidt.
Antwort der Verwaltung - komplett unrelvante Auskunft- warum der Architekt meint dass dass ausreichend wäre.
Weitere Antwort des Architekten, der Herr … sei sein Stb und er habe diesen bei einem Beratungsgespräch vollständig und umfangreich informiert.
Unsere Verwaltung ist verständlicher Weise auf 360, sofortige Mitteilung an restliche Eigentümer.
Architekt fährt ab Heute für 3 Wochen in Urlaub - bringt der Verwaltung am 24.07.04 um 22.30 die Unterlagen vorbei.
Kosten der Sanierung jetzt nicht mehr wie vor ca 4 Wochen telefonisch angegeben 23000 Euro jetzt ca. 37500 Euro.

Nun meine Frage in unserer Teilungserklärung ist keine Einschränkung der Stimmrechtbevollmächtigung.
Die ganze Sache hat einen sehr üblen Nachgeschmack. Versammlung ist am 29.07.04.
Für die Verwaltung sehr wenig Zeit und auch für uns diesen Vorschlag mit Preisen des Architekten zu prüfen.
Können wir diesen Bevollmächtigten Vertreter von der Versammlung und den zukünftigen Versammlungen ausschließen ?

Wenn ja wie müssen wir wirksam vorgehen?
Wir haben bis jetzt die Teilnahme erlaubt.
Verwaltung ist neu seit 1 Jahr.
Rücklage besteht auch erst seit einem Jahr.
Wir haben die Nase gestrichen voll, da uns dieser Herr andauernd das Leben schwer macht.

Entschuldigung ist sehr lang geworden.
Ich hoffe es liest jemand und kann uns evtl. schnell weiterhelfen.

Hallo Elfi!

Wirklich schlau geworden bin ich aus der Schilderung nicht.
Ihr seid 3 Eigentümer einer Immobilie mit Sanierungsbedarf. Außerdem gibt es einen Verwalter. Irgendwer empfahl einen Archtitekten und es schien zumindest dem Architekten unklar zu sein, wer sein Ansprechpartner ist. Mit heißer Nadel strikte der Architekt ein Angebot kurz vor seinem Urlaubsbeginn.
Jetzt meinen die Eigentümer, zu wenig Zeit zu haben, um das Angebot zu prüfen. Also schon Ärger genug und jetzt soll noch ein neues Faß aufgemacht werden, indem ein Eigentümer von der Versammlung ausgeschlossen werden soll.

Bin zwar kein Jurist, aber so viel läßt sich sagen: Die Sache mit dem Ausschluß eines Eigentümers von Beschlußfassungen solltest Du wegen Aussichtslosigkeit schnellstens vergessen. Mit solchen Ansinnen brauchst Du Dir über die Sanierung des Hauses absehbar keine Gedanken mehr zu machen. Die angeführte Terminenge erscheint konstruiert. Ganze 3 Eigentümer, da sollte es möglich sein, einen neuen Termin ohne Zeitdruck zu finden. Außerdem kann es nicht schaden, wenn der Architekt anwesend ist.

Vermutlich steckt ein tieferer Wurm in der Angelegenheit. Es muß Klarheit bestehen, wer Aufträge vergibt und Ansprechpartner für Auftragnehmer ist. Auch die Aufträge müssen klar sein. Ein Architekt ist ein Planer, der nach Feststellung erforderlicher Arbeiten Angebote einholt, sofern er dazu beauftragt wurde. Aber mehrere Angebote und die Sachen hat er gegenüber Verwaltung und am besten auch während einer Eigentümerversammlung zu erläutern. Sobald Zeitdruck wegen Urlaub entsteht, würde ich erst einmal den Urlaub abwarten und Ruhe ins Verfahren bringen.

Solche Streitigkeiten sind eine sichere Methode zur Verhinderung jeglicher Arbeiten am Haus. Nur mit gutwilligen, zur Zusammenarbeit bereiten Eigentümern läßt sich etwas bewegen, wenn die Betroffenen ins Portemonnaie greifen sollen. Sobald man sich in so einer kleinen Gruppe zertreitet und womöglich untereinander die juristische Keule schwingt, kann man nur noch das Weite suchen, verkaufen, nur noch schnellstens raus. Das Sanierungsvorhaben bleibt in solchem Fall auf der Strecke.
Das Haus läßt sich also erst sanieren, nachdem die Eigentümer ihr Verhältnis untereinander „saniert“ haben.

Gruß
Wolfgang

Guten Abend/Morgen

Wir haben folgendes Problem.

3 er WEG
erhebliche Baumängel
Verwaltung besorgt Bodengutachtenusw. -Statik gefährdet.

Ein Miteigentümer bzw. bevollmächtigter Vertreter empfliehlt
einen Architekten -
soweit o.k…

Jetzt ist es Aufgabe der Verwaltung den Architekten zu beauftragen und mit ihm einen Vertrag abzuschließen.

Aber nun kommt es. Besagter Miteigentümer/bevollmächtigter
Vertreter vereitelt die dringend notwendiger Abgabe des
Sanierungsvorschlags und Abgabe der eingeholten Angebote des
Architekten.

Es ist nicht Aufgabe des Miteigentümers für die ETG tätig zu werden. Wenn der Verwalter mit dem (egal von wem empfohlenen) Architekten eine Vereinbarung getroffen hat, was seine Aufgabe ist, gibts hier kein Problem!

Verwaltung wurde zig mal vertröstet bis unsere Verwaltung mit
Hinblick auf die bevorstehende Versammlung den Architekten
richtig zusammen stampft.
Äußerung des Architekten aber der Herr … weis von Anfang bis
Ende über die gesamte Angelegenheit bescheidt.

Hier scheint die Verwaltung einfach unprofessionell zu sein.

Antwort der Verwaltung - komplett unrelvante Auskunft- warum
der Architekt meint dass dass ausreichend wäre.
Weitere Antwort des Architekten, der Herr … sei sein Stb und
er habe diesen bei einem Beratungsgespräch vollständig und
umfangreich informiert.
Unsere Verwaltung ist verständlicher Weise auf 360, sofortige
Mitteilung an restliche Eigentümer.
Architekt fährt ab Heute für 3 Wochen in Urlaub - bringt der
Verwaltung am 24.07.04 um 22.30 die Unterlagen vorbei.
Kosten der Sanierung jetzt nicht mehr wie vor ca 4 Wochen
telefonisch angegeben 23000 Euro jetzt ca. 37500 Euro.

Da schien es doch telefonisch ein gewisses Kommunikationsproblem gegeben zu haben. Aus den Unterlagen muss doch zu entnehmen sein, ob den Kosten auch Aufwand in entsprechender Größe gegenübersteht.

Nun meine Frage in unserer Teilungserklärung ist keine
Einschränkung der Stimmrechtbevollmächtigung.
Die ganze Sache hat einen sehr üblen Nachgeschmack.

Warum?

Versammlung ist am 29.07.04.
Für die Verwaltung sehr wenig Zeit und auch für uns diesen
Vorschlag mit Preisen des Architekten zu prüfen.
Können wir diesen Bevollmächtigten Vertreter von der
Versammlung und den zukünftigen Versammlungen ausschließen ?

Wenn ich dich richtig verstanden habe, vertritt der, den du ausschließen willst, einen der drei Miteigentümer?

Das heißt, du möchtest ihm das Recht entziehen, über sein Eigentum zu bestimmen?

Nicht möglich!

Wenn ja wie müssen wir wirksam vorgehen?
Wir haben bis jetzt die Teilnahme erlaubt.

Ihr braucht da gar nichts erlauben. Wenn ein Miteigentümer Vollmacht erteilt und in der Teilungserklärung diese Möglichkeit nicht eingeschränkt ist, habt ihr das nur zu akzeptieren.

Verwaltung ist neu seit 1 Jahr.

Jedenfalls in dem hier dargestellten Fall hat sie nicht überzeugend die Eigentümer vertreten.

Rücklage besteht auch erst seit einem Jahr.

Da muss eine Sonderumlage beschlossen werden.

Wir haben die Nase gestrichen voll, da uns dieser Herr
andauernd das Leben schwer macht.

Entschuldigung ist sehr lang geworden.
Ich hoffe es liest jemand und kann uns evtl. schnell
weiterhelfen.

Gruß n.

Hallo

Wir haben folgendes Problem.

3 er WEG
erhebliche Baumängel
Verwaltung besorgt Bodengutachtenusw. -Statik gefährdet.

Ein Miteigentümer bzw. bevollmächtigter Vertreter empfliehlt
einen Architekten -
soweit o.k…

Jetzt ist es Aufgabe der Verwaltung den Architekten zu
beauftragen und mit ihm einen Vertrag abzuschließen.

Ist ist ja geschehen!

Aber nun kommt es. Besagter Miteigentümer/bevollmächtigter
Vertreter vereitelt die dringend notwendiger Abgabe des
Sanierungsvorschlags und Abgabe der eingeholten Angebote des
Architekten.

Es ist nicht Aufgabe des Miteigentümers für die ETG tätig zu
werden. Wenn der Verwalter mit dem (egal von wem empfohlenen)
Architekten eine Vereinbarung getroffen hat, was seine Aufgabe
ist, gibts hier kein Problem!

Bei uns doch! Da hier wohl augenscheinlich verschleiert wird.

Verwaltung wurde zig mal vertröstet bis unsere Verwaltung mit
Hinblick auf die bevorstehende Versammlung den Architekten
richtig zusammen stampft.
Äußerung des Architekten aber der Herr … weis von Anfang bis
Ende über die gesamte Angelegenheit bescheidt.

Hier scheint die Verwaltung einfach unprofessionell zu sein.

Das ist meiner Meinung einfach daher gesagt.
Die Verwaltung hat uns genügend Belege vorgelegt.

Antwort der Verwaltung - komplett unrelvante Auskunft- warum
der Architekt meint dass dass ausreichend wäre.
Weitere Antwort des Architekten, der Herr … sei sein Stb und
er habe diesen bei einem Beratungsgespräch vollständig und
umfangreich informiert.
Unsere Verwaltung ist verständlicher Weise auf 360, sofortige
Mitteilung an restliche Eigentümer.
Architekt fährt ab Heute für 3 Wochen in Urlaub - bringt der
Verwaltung am 24.07.04 um 22.30 die Unterlagen vorbei.
Kosten der Sanierung jetzt nicht mehr wie vor ca 4 Wochen
telefonisch angegeben 23000 Euro jetzt ca. 37500 Euro.

Da schien es doch telefonisch ein gewisses
Kommunikationsproblem gegeben zu haben. Aus den Unterlagen
muss doch zu entnehmen sein, ob den Kosten auch Aufwand in
entsprechender Größe gegenübersteht.

Eben nicht. Eingeholte Angebote wurden bis heute vorenthalten.
Den Firmen wurden seitens des Architekten mitgeteilt, dass die Angebote übermittelt wurden.
Die Ausarbeitung des Architekten ist eine Fras.

Nun meine Frage in unserer Teilungserklärung ist keine
Einschränkung der Stimmrechtbevollmächtigung.
Die ganze Sache hat einen sehr üblen Nachgeschmack.

Warum?

Versammlung ist am 29.07.04.
Für die Verwaltung sehr wenig Zeit und auch für uns diesen
Vorschlag mit Preisen des Architekten zu prüfen.
Können wir diesen Bevollmächtigten Vertreter von der
Versammlung und den zukünftigen Versammlungen ausschließen ?

Wenn ich dich richtig verstanden habe, vertritt der, den du
ausschließen willst, einen der drei Miteigentümer?

Das heißt, du möchtest ihm das Recht entziehen, über sein
Eigentum zu bestimmen?

Nicht möglich!

Schade eigentlich. Wie soll man sich vor jemanden schützen der augenscheinlich und nachweislich boykottiert.

Wenn ja wie müssen wir wirksam vorgehen?
Wir haben bis jetzt die Teilnahme erlaubt.

Ihr braucht da gar nichts erlauben. Wenn ein Miteigentümer
Vollmacht erteilt und in der Teilungserklärung diese
Möglichkeit nicht eingeschränkt ist, habt ihr das nur zu
akzeptieren.

Verwaltung ist neu seit 1 Jahr.

Jedenfalls in dem hier dargestellten Fall hat sie nicht
überzeugend die Eigentümer vertreten.

Doch schon!

Rücklage besteht auch erst seit einem Jahr.

Da muss eine Sonderumlage beschlossen werden.

Ist uns vollkommen klar!

Wir haben die Nase gestrichen voll, da uns dieser Herr
andauernd das Leben schwer macht.

Entschuldigung ist sehr lang geworden.
Ich hoffe es liest jemand und kann uns evtl. schnell
weiterhelfen.

Gruß n.

Danke für deine Antwort.

Hallo Elfi!

Wirklich schlau geworden bin ich aus der Schilderung nicht.

Schade, aber es würde zum Roman werden.

Ihr seid 3 Eigentümer einer Immobilie mit Sanierungsbedarf.
Außerdem gibt es einen Verwalter. Irgendwer empfahl einen
Archtitekten und es schien zumindest dem Architekten unklar zu
sein, wer sein Ansprechpartner ist.

Kann nicht sein. Da Anfrage und Beauftragung einwandfrei ist.

Mit heißer Nadel strikte
der Architekt ein Angebot kurz vor seinem Urlaubsbeginn.

Richtig.

Jetzt meinen die Eigentümer, zu wenig Zeit zu haben, um das
Angebot zu prüfen. Also schon Ärger genug und jetzt soll noch
ein neues Faß aufgemacht werden, indem ein Eigentümer von der
Versammlung ausgeschlossen werden soll.

Es gibt immer nur Ärger mit dieser Eigentümerin und dessen Vertreter. Zahlreiche Verfahren hinterlegen dies.

Bin zwar kein Jurist, aber so viel läßt sich sagen: Die Sache
mit dem Ausschluß eines Eigentümers von Beschlußfassungen
solltest Du wegen Aussichtslosigkeit schnellstens vergessen.
Mit solchen Ansinnen brauchst Du Dir über die Sanierung des
Hauses absehbar keine Gedanken mehr zu machen. Die angeführte
Terminenge erscheint konstruiert. Ganze 3 Eigentümer, da
sollte es möglich sein, einen neuen Termin ohne Zeitdruck zu
finden. Außerdem kann es nicht schaden, wenn der Architekt
anwesend ist.

Mag wohl sein. Bei näheren Durchlesen der Unterlagen des Architekten ist dieser aber eher ausschließen.
bzw. Entzug des Auftrags.

Vermutlich steckt ein tieferer Wurm in der Angelegenheit. Es
muß Klarheit bestehen, wer Aufträge vergibt und
Ansprechpartner für Auftragnehmer ist. Auch die Aufträge
müssen klar sein.

Dies ist vollkommen klar.
Ein Architekt ist ein Planer, der nach

Feststellung erforderlicher Arbeiten Angebote einholt, sofern
er dazu beauftragt wurde. Aber mehrere Angebote und die Sachen
hat er gegenüber Verwaltung

Was nicht geschehen ist obwohl er dieses den Angebots abgebenden Firmen so mitgeteilt hat.
Ausreichend informiert ist augenscheinlich besagter Vertreter.
und am besten auch während einer

Eigentümerversammlung zu erläutern. Sobald Zeitdruck wegen
Urlaub entsteht, würde ich erst einmal den Urlaub abwarten und
Ruhe ins Verfahren bringen.

Wäre eine Möglichkeit.
Dem Architekten ist es aber klar das keine weitere Zeit ins Land fliesen kann auf Grund der Wichtigkeit der Sanierung und der finanziellen Tragweite für die Gemeinschaft.

Solche Streitigkeiten sind eine sichere Methode zur
Verhinderung jeglicher Arbeiten am Haus. Nur mit gutwilligen,
zur Zusammenarbeit bereiten Eigentümern läßt sich etwas
bewegen, wenn die Betroffenen ins Portemonnaie greifen sollen.

Auch klar.

Sobald man sich in so einer kleinen Gruppe zertreitet und
womöglich untereinander die juristische Keule schwingt,

Dies wird seit Jahren von besagter Eigentümerin betrieben.
Etliche Verfahren die alle zu Gunsten der Gemeinschaft oder einzelner Eigentümer ausgingen.
kann

man nur noch das Weite suchen, verkaufen, nur noch
schnellstens raus. Das Sanierungsvorhaben bleibt in solchem
Fall auf der Strecke

Würden wir gern machen, nur so ist das Wohneigentum nicht zu verkaufen oder zu vermieten.

Das Haus läßt sich also erst sanieren, nachdem die Eigentümer
ihr Verhältnis untereinander „saniert“ haben.

Zur Zeit wohl schier unmöglich!

Danke für deine Antwort