Guten Abend/Morgen
Wir haben folgendes Problem.
3 er WEG
erhebliche Baumängel
Verwaltung besorgt Bodengutachtenusw. -Statik gefährdet.
Ein Miteigentümer bzw. bevollmächtigter Vertreter empfliehlt einen Architekten -
soweit o.k…
Aber nun kommt es. Besagter Miteigentümer/bevollmächtigter Vertreter vereitelt die dringend notwendiger Abgabe des Sanierungsvorschlags und Abgabe der eingeholten Angebote des Architekten.
Verwaltung wurde zig mal vertröstet bis unsere Verwaltung mit Hinblick auf die bevorstehende Versammlung den Architekten richtig zusammen stampft.
Äußerung des Architekten aber der Herr … weis von Anfang bis Ende über die gesamte Angelegenheit bescheidt.
Antwort der Verwaltung - komplett unrelvante Auskunft- warum der Architekt meint dass dass ausreichend wäre.
Weitere Antwort des Architekten, der Herr … sei sein Stb und er habe diesen bei einem Beratungsgespräch vollständig und umfangreich informiert.
Unsere Verwaltung ist verständlicher Weise auf 360, sofortige Mitteilung an restliche Eigentümer.
Architekt fährt ab Heute für 3 Wochen in Urlaub - bringt der Verwaltung am 24.07.04 um 22.30 die Unterlagen vorbei.
Kosten der Sanierung jetzt nicht mehr wie vor ca 4 Wochen telefonisch angegeben 23000 Euro jetzt ca. 37500 Euro.
Nun meine Frage in unserer Teilungserklärung ist keine Einschränkung der Stimmrechtbevollmächtigung.
Die ganze Sache hat einen sehr üblen Nachgeschmack. Versammlung ist am 29.07.04.
Für die Verwaltung sehr wenig Zeit und auch für uns diesen Vorschlag mit Preisen des Architekten zu prüfen.
Können wir diesen Bevollmächtigten Vertreter von der Versammlung und den zukünftigen Versammlungen ausschließen ?
Wenn ja wie müssen wir wirksam vorgehen?
Wir haben bis jetzt die Teilnahme erlaubt.
Verwaltung ist neu seit 1 Jahr.
Rücklage besteht auch erst seit einem Jahr.
Wir haben die Nase gestrichen voll, da uns dieser Herr andauernd das Leben schwer macht.
Entschuldigung ist sehr lang geworden.
Ich hoffe es liest jemand und kann uns evtl. schnell weiterhelfen.