Ich bin Selbstständig und privat Krankenversichert, meine Frau als Angestellte gesetzlich. Unser Sohn war bisher Familienversichert bei meiner Frau.
Durch die Unternehmenssteuerreform 2008 darf die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden, dadurch erhöht sich mein Einkommen und unser Sohn fällt aus der Familienversicherung raus.
Kann mir hier jemand helfen? Denn die Gewerbesteuer ist für mich ausschließlich dem Gewerbe zuzuordnen und hat nichts mit meinem Einkommen zu tun.
puh hab mir das gerademal durchgelesen mit der Unternehmenssteuerreform 2008 starker Toback hab ich noch nicht gewusst.
Kann mir hier jemand helfen?
wenn dadurch Ihr Einkommen über pie mal Daumen 50 000 € übersteigt entfällt die Familienversicherung.
geregelt im SGB V § 10
gruß
mich ausschließlich dem Gewerbe zuzuordnen und hat nichts mit
meinem Einkommen zu tun.
sehe ich auch so
Hallo Lars,
ich denke mal Ihr Sohn hätte grundsätzlich in der PKV versichert sein sollen, oder in der GKV einen eigenen Beitrag bezahlen müssen, wenn Sie schon mit der Gewerbesteuer belegt sind wird Ihr Einkommen wesentlich höher sein als das Ihrer Frau. Oder haben Sie sich „armgerechnet“.
MfG -Leo
Hallo Herr Maaß,
Ja das Einkommen ist 50.952 € und die Bemessungsgrenze liegt bei 50.850 € ich liege gerade mal 102 € über der Bemessungsgrenze, soll dafür aber 130 € Beitrag pro Monat für meinen Sohn zahlen, also 1.560 € im Jahr. Wenn, wie vorher, die Gewerbesteuer (3.470 €) abzugsfähig währe hätte ich kein Problem. Vielleicht gibt es eine Lösung über die ich noch nicht gestolpert bin.
So sieht man aber wieder einmal, wie kleine Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen, große Auswirkungen für den einzelnen haben können.
Hallo Leo,
Natürlich habe ich mich nicht „armgerechnet“ ud meine Frau hat ein geringeres Einkommen.
Doch trotzdem kann in Deutschland das Kind Familienversichert sein. Wenn der Partner nicht mehr als die Bezugsgröße (50.850 €) verdient und das ist ja mein Problem. Vor 2008 wurde die Gewerbesteuer als Betriebsausgaben abgezogen und ich lag unter der Bezugsgröße mit meinem Einkommen. Durch die Änderung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform liege ich mit 102 € über der Bezugsgröße und soll deswegen 1.560 € Beitrag für meinen Sohn zahlen, was nach altem Recht nicht gewesen währe.
Hallo Lars,
meinen Sie mit der Bezugsgröße die JAEG-Grenze (Jahres-Arbeits-Entgelt-Grenze?), dann trifft dann das für Sie zu. Ich denke Sie informieren sich mal ganz „heimlich“ darüber.
MfG -Leo
Habe ich vergessen,
Ausschluss von der Familienversicherung
Eine Mitversicherung von Kindern ist aber ausgeschlossen, wenn von den miteinander verheirateten Eltern lediglich der Elternteil mit dem niedrigen Einkommen gesetzlich krankenversichert ist und das Gesamteinkommen des höherverdienenden Elternteils die monatliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt. In anderen Worten: Die Möglichkeit, Kinder beitragsfrei mitzuversichern fällt weg, wenn der besser verdienende Elternteil privat versichert ist und regelmäßig ein monatliches Gesamteinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt.
In der Gesetzessprache des § 10 Abs.3 SGB V lautet die Regelung wie folgt: „Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.“
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/krankenkas…
Jo, so ist es
ich sehe keinen Ausweg, wenn der Steuerberater nicht noch ne Idee hat.
Gruß