Ausschluss aus privater Krankenkasse rechtens?

Anfangs war unsere Tochter mit der Mutter gesetzlich krankenversichert. Wegen Verdacht auf LRS haben wir unsere Tochter bei der AWO untersuchen lassen. Eine Kostenerstattung der Untersuchung wurde abgelehnt, da es sich bei LRS nicht um eine Krankheit handelt, so die Begründung der Krankenkasse. Ergebnis der Untersuchung, Kind bei von AWO empfohlener, privater „Nachhilfe“ fördern.
Bei Aufnahmen der privaten Krankenkasse haben wir bei Krankheiten Lrs nicht angegeben.
Bei der privaten Nachhilfe wurde uns geraten die Entwicklung mit Ergotherapie zu unterstützen.
Als wir das Rezept einreichten wurde unsere Tochter fristlos aus der privaten Krankenkasse ausgeschlossen, weil wir eine Vorerkrankung verschwiegen hätten und mussten die Ergo-Kosten selbst übernehmen. Sie gilt nun als nicht versicherbar. Bei einem Anruf bei „unserer“ privaten Krankenkasse und meiner generellen Frage, ob LRS als Krankheit angesehen wird, verneinte mir der zuständige Sacharbeiter dies. Muss ich den Ausschluss hinnehmen?

Hallo,

ich kann leider nicht weiterhelfen, da ich mich mit der PKV nicht auskenne. Ich bin Experte im Versicherungs- und Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenkassen.