gesetzt den Fall, ein körperlich /geistig/ seelisch behinderter, geschäftsfähiger, Mensch möchte eine private Haftpflicht oder eine private Zusatzversicherung (BU, Zahn, KV) abschließen. in der Vergangenheit sind diese Menschen von der Versicherung entweder gleich aussgeschlossen worden- oder nach jahrelanger Mitgliedschaft rausgeflogen, wenn die Behinderung bekannt wurde. (jede bekannte körperliche Einschränkung muss mitgeteilt werden)
Ist das heute noch möglich, oder hat sich nach der Änderung des Versicherungsgesetzes im letzten jahr etwas daran geändert?
Ist über das AGG sowas wie eine ‚Aufnahmepflicht‘ in den Versicherungen angekommen?
Wie schaut es ferner mit einer Berufhaftpflicht aus, wenn ein freiberuflicher, behinderter Sozialarbeiter die Betreuung von behinderten Menschen übernimmt. Ist dieser dann versicherbar?
Ist das heute noch möglich, oder hat sich nach der Änderung
des Versicherungsgesetzes im letzten jahr etwas daran
geändert?
Nein.
Ist über das AGG sowas wie eine ‚Aufnahmepflicht‘ in den
Versicherungen angekommen?
Nein. Wieso? Man darf lediglich nicht wegen irgendwelcher Merkmale benachteiligt werden. Bei Versicherung werden aber Risiken abgesichert. Und wenn ein Risiko unüberschaubar wird, dann muss das auch keiner versichern.
Wie schaut es ferner mit einer Berufhaftpflicht aus, wenn ein
freiberuflicher, behinderter Sozialarbeiter die Betreuung von
behinderten Menschen übernimmt. Ist dieser dann versicherbar?
Sicher ist das möglich. Aber je nach den Umständen muss man eben mit einem höherem Beitrag rechnen.
Vielen Dank für deinen Beitrag. Etwas ist noch unklar, darum die Nachfrage:
Hallo,
Ist das heute noch möglich, oder hat sich nach der Änderung
des Versicherungsgesetzes im letzten jahr etwas daran
geändert?
Nein.
bezieht sich dieses NEIN auf den ersten teil des satzes oder den zweiten teil?
…
Wie schaut es ferner mit einer Berufhaftpflicht aus, wenn ein
freiberuflicher, behinderter Sozialarbeiter die Betreuung von
behinderten Menschen übernimmt. Ist dieser dann versicherbar?
Sicher ist das möglich. Aber je nach den Umständen muss man
eben mit einem höherem Beitrag rechnen.
Gruß
das verstehe ich nun wiederum nicht. ein behinderter mensch kann sich nicht versichern, da die v- gesellschaften ihn als unüberschaubares risiko einstufen und zwar, soweit ist es mir bekannt, unabhängig von art und schwere der behinderung. für eine berufshaftplicht soll das aber möglich sein? ist das risiko dieses behinderten menschen denn durch den beruf überschaubarer geworden?
mit gruß und dank
bezieht sich dieses NEIN auf den ersten teil des satzes oder
den zweiten teil?
Den zweiten
Wie schaut es ferner mit einer Berufhaftpflicht aus, wenn ein
freiberuflicher, behinderter Sozialarbeiter die Betreuung von
behinderten Menschen übernimmt. Ist dieser dann versicherbar?
Sicher ist das möglich. Aber je nach den Umständen muss man
eben mit einem höherem Beitrag rechnen.
das verstehe ich nun wiederum nicht. ein behinderter mensch
kann sich nicht versichern, da die v- gesellschaften ihn als
unüberschaubares risiko einstufen und zwar, soweit ist es mir
bekannt, unabhängig von art und schwere der behinderung. für
eine berufshaftplicht soll das aber möglich sein? ist das
risiko dieses behinderten menschen denn durch den beruf
überschaubarer geworden?
Keine Ahnung. Mit " Je nach den Umständen…" sollte zum Ausdruck kommen, dass es sicher auf Art und Schwere der Behinderung/en ankommt.
Ich denke mal für einen beianmputierten Rechtsanwalt spielt die körperliche Behinderung in der Berufshaftpflicht keine Rolle. Bei geistigen Behinderungen wird es wohl schon schwieriger.
Darüber hinaus gibt es ja gerade bei der Berufshaftpflicht häufig sog. Gruppenversicherungen, wo jeder aufgenommen wird.
Da hat sicher auch jeder v-gesellschaft andere Risikoeinschätzungen. Die Behinderung an sich ist ja nicht das einzige Problem. Häufig sind behinderte Menschen, je nach Art und Schwere, anfälliger für weitere Krankheiten oder einfach nur depressiver etc. pp. Und dies führt dann bei der einen oder anderen Versicherungsart sicher schnell zu einem unübersehbaren Risiko. Gerade bei Versicherungen, wo es um Krakheits- / Unfallkosten u.ä. geht. Die Versicherungen verfügen ja über entsprechende statistische Auswertungen. Und man ist dann selbst auch nur eine Nummer mit diversen Merkmalen.
Es wird also jedesmal um die Würdigung der Gesamtumstände gehen. Welches Risiko soll versichert werden, welche Arten und Grade von Behinderungen liegen vor?
Da wird hier wohl kaum jemand ohne die konkreten Umstände eine abschließende Aussage machen können.