Wir haben für unsere 24jährige Tochter über einen unabhängigen Versicherungsmakler ein Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt. Nach Angabe sämtlicher Erkrankungen einschl. einer Verspannung im Wirbelsäulenbereich mit anschließenden Massagen hat die Versicherung med.Auskunft beim Hausarzt eingeholt und daraufhin Versicherungsschutz für folgende Funktionsstörung(en) sowie alle Folgen und Komplikationen ausgeschlossen:
Wirbelsäule einschl. zugehöriger Bänder, Bandscheiben und Nerven.
Macht es Sinn, noch einen Antrag bei einer anderen Versicherung zu stellen?