Ausschluss bei Berufsunfähigkeitsversicherung

Wir haben für unsere 24jährige Tochter über einen unabhängigen Versicherungsmakler ein Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt. Nach Angabe sämtlicher Erkrankungen einschl. einer Verspannung im Wirbelsäulenbereich mit anschließenden Massagen hat die Versicherung med.Auskunft beim Hausarzt eingeholt und daraufhin Versicherungsschutz für folgende Funktionsstörung(en) sowie alle Folgen und Komplikationen ausgeschlossen:
Wirbelsäule einschl. zugehöriger Bänder, Bandscheiben und Nerven.

Macht es Sinn, noch einen Antrag bei einer anderen Versicherung zu stellen?

Hallo Juba,

natürlich macht es Sinn, noch einen Antrag zu stellen! Auch hier wieder alle Daten angeben! Der Versicherer wird nicht ablehnen, weil ein anderer einen Ausschluss anbietet. Aber bitte bitte lassen Sie nichts weg, was Sie im ersten Antrag schon angegeben haben. Prüfen Sie lieber nochmals, ob es weitere Vorerkrankungen oder Beschwerden gibt, die Sie noch nicht angegeben haben.

Außerdem prüfen Sie doch bitte, ob eine Schwere Krankheiten Vorsorge eine Alternative darstellt. Ein GESAMTausschluss für Erkrankungen der Wirbelsäule, Bänder, Banscheiben und Nerven … das ist hart!!!
Wenn man dann noch eine BU-Versicherung hätte, die einen von ihr ausgewählten Arzt beauftragt, und der würde dann sagen, dass die Knieschäden eine Komplikation bzw. Folge der Rückenschädigung ist… okay, war jetzt übertrieben, aber ich denke es ist klar geworden.

Frank Wilke

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Guten Tag Juba,
Ihre Frage verstehe ich so, dass Sie Zweifel haben, anderweitig ein
Angebot zu erhalten, dass keinen Ausschluss beinhaltet.
Nun, Ihre Zweifel sind berechtigt. Dass Sie anderweitig ein Angebot bekommen werden, ist so gut wie sicher. Dass dieses Angebot aber ebenfalls einen Ausschluss beinhaltet, ist aus meiner Sicht sehr wahrscheinlich. Die Ursache dafür liegt in der Art der Vorerkrankung
(Wirbelsäulenerkrankung und Behandlung). Dieser Bereich ist neben einigen anderen für die BU-Versicherer so etwas wie ein rotes Tuch.
Und zwar aus gutem Grund, da die Wahrscheinlichkeit für eine Berufsunfähigkeit in solchen Fällen signifikant ansteigt.
Taucht irgendetwas aus diesem Katalog bei den Vorerkrankungen auf,
so wird ein Risiko strikt vermieden und zumeist ein Ausschluss in das
Vertragsangebot eingebaut.
Denkbar ist es , dass Sie anderweitig auch ein Angebot ohne Ausschluss
und dafür mit deutlich herabgesetzter Leistungsdauer erhalten. Es sollte Ihnen dann klar sein, dass Ihnen das Angebot kaum von Nutzen
sein wird.
Gruß
Günther

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Die Antwort ist …
JA! - unter der Voraussetzung, dass nichts anderes in der Hausarztanfrage steht!

und Günther liegt wieder mal daneben.

Schmeißen Sie den Makler raus, der ist ahnungslos.

Bei soetwas stellt man keine Anträge - man recherchiert den Markt und stellt dann einen Antrag.

Eine Hausarztanfrage des Versicherers vermneidet man grundsätzlich, indem man diese Unterlagen selbst vorher einholt und erst einmal prüft.

Der Fall ist jetzt schon verfahren, weil Ihr „Makler“, der keiner ist, alles Falsch gemacht hat was man machen kann!

Aber er ist noch lösbar - positiv!

Thorulf Müller