Ausschluß bei der ganztagsbetreung

Hallo
Ich habe da einmal eine frage
Kann mein Kind wegen 3 kleinerer vergehen von der ganzstagsbetreung ausgeschlossen werden?
Mein Kind geht in die vierte Klasse
Und ich bin berufstätig und alleinerziehend
Jetzt soll es die letzten 4 Wochen ich mehr in die nachmittags Betreuung
Ich Weiss nicht wie ich das machen soll und ob das überhaupt rechtens von der Schule her ist
Ich in über jeden Tipp oder Hilfe schon jetzt sehr dankbar.

Steht etwas dazu im Vertrag oder einer zuständigen Satzung o.ä.?

Beatrix

Bundesland, Alter des Kindes und was vesrsteht man denn seitens der Schule unter den kleineren Vergehen? ramses90

Tja, so schnell kann’s gehen! :slight_smile:

Ohne Spaß: Habe hier gerade eine AGB mit der Bedingung

„bei einem schweren oder wiederholten Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers…“,

die zum Ausschluss führen kann.
Insofern kann das schon rechtens sein, wobei es sicher auch bei wiederholtem Vergehen auf die Schwere ankommt. Niemand wird ein Kind von der Betreuung ausschließen, weil es mal wieder seinen Teller nicht weggeräumt hat.
Und natürlich sollte den Erziehungsberechtigten vorher die Möglichkeit gegeben werden, sich zu äußern und ggf. gemeinsam mit der Schule eine Lösung herbeizuführen.
Was ist denn konkret vorgefallen?

Gruß,

Kannitverstan

Was genau ist vorgefallen?
Wer hat das jetzt gesagt- die Leitung?
Gab es ein Gespräch mit dir oder wurde es dir nur mitgeteilt?

Was genau hat man Dir denn mitgeteilt?
Die Gründe für den Ausschluss müssten da ja genannt sein. „Kleinere Vergehen“ aus Deiner Sicht können für die Betreuung nach dem Unterricht eine höhere Bedeutung haben. Um das zu klären, brauchst Du aber vermutlich mehr als 4 Wochen.
Die dumme Situation beginnt dann ja sofort.Ein Viertklässler ist aber auch kein Baby mehr.
Organisier eine „Anlaufperson“ nach dem Unterricht. Bei der er/ sie nach dem Unterricht anzukommen hat. Das wirst Du dem Kind ziemlich autoritär einfach verordnen.
Mit der Anlaufperson regelst Du, ob und wie lange das Kind dort den Tag nach Schulbesuch verbringen kann.
Fragen sind:

  • Mittagessen ja oder nein? Bei Nein musst Du halt vorkochen, das Kind braucht einen Schlüssel und muss die Mikrowelle bedienen können.
    So ähnlich geht das dann weiter. Mit Hausaufgaben, Freilauf.und auch Kontakt des Kindes zu Dir. Es muss Dich telefonisch erreichen können und das auch tun, sobald es unsicher ist.
    Das ist eine schwierige Situation. Dir bleibt letztendlich aber aufgrund der Kurzfristigkeit nichts Anderes übrig, als das Kind (das die „kleinen Vergehen“ begangen hat) auch an der Bewältigung der Situation zu beteiligen.
    Ich weiss, dass sich das etwas hart anhört. Ist es aber nicht. Kinder müssen auch lernen ,dass ihr Tun Auswirkungen auf Andere hat. Wenn sie dann Eltern das gemeinsame Leben schwer machen, sind sie an der Schadensbegrenzung zu beteiligen.Das geht auch bei einem Viertklässler.
    Vergiss bitte nicht, dass Du die Person bist, die die Verantwortung hat : Du musst das in die Hände nehmen, weil Dein Kind ansonsten unbetreut ab Mittags rumstehen oder weiteren Firlefanz macht oder Du Deinen Job verlierst.
    LG
    Amokoma1