Ausschluss der gesetzlichen Haftung

Hallo,

Wird in einem Notarvertrag die gesetzliche Haftung ausgeschlossen ohne weitere detaillierte Angaben, was bedeutet dies?
Bei einer Gebrauchtimmobilie gibt es doch ohnehin keine Gewährleistung und ich dachte dass für versteckte Mängel trotzdem gehaftet werden muss (wobei da natürlich das Problem der Nachweisbarkeit besteht).
Ist dies nur eine notwendige floskel oder hat sie für den Käufer konsequenzen?

Gruss
M.

Die Gewährleistung wird es wohl schon auch für solche Immobilien geben.
Demnach haftet der Verkäufer grundsätzlich für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind;
für offene und versteckte Mängel, egal ob ihm diese Mängel bei der Übergabe bekannt sind , oder nicht.

Durch Ausschluss der gesetzl. Gewährleistung kann die Haftung beschränkt werden auf die Mängel, die dem Verkäufer bekannt sind,
und die er grundsätzlich offen legen muss, wenn sie erheblich sind.

Bei Ausschluss der gesetzl. Gewährleistung, muss der Käufer dem Verkäufer also sicher nachweisen, dass dieser die Mängel gekannt hat, und arglistig verschwiegen hat;
was in der Regel sehr schwierig und aufwendig ist.