Hallo, Wenn ein Handwerker eine Arbeit nur unter Ausschluß der Gewährleistung ausführt und die Arbeit dann nicht zum Erfolg führt, also kurzfristig eine Nachbesserung erforderlich ist, kann er dann dafür eine Rechnung stellen? Bei guter handwerklicher Arbeit wäre die Nachbesserung ja nicht nötig gewesen.
Was meint ihr dazu?
Gruß
KH
Hallo,
dazu müsste man wissen, warum die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und ob die Nachbesserung für den Handwerker vorher absehbar war.
Gruß, Paran
moin,
das Material wurde durch den Kunden selbst anderweitig besorgt? Er gibt nur Gewährleistung auf die Arbeit jedoch nicht die Funktionsfähigkeit!!
Ist die Frage, ob das überhaupt wirksam vereinbart werden kann, wenn der Handwerker Unternehmer und der Kunde Verbraucher (jeweils im Sinne des BGB) ist…
Nehmen wir mal ein konkretes Beispiel:
Ein Glaser soll ein altes, undichtes Glasdach neu abdichten. Er macht das nur unter Ausschluß jedlicher Gewährleistung. Nach dem Abdichten ist das Dach immer noch undicht. Handwerker muss nachbessern und will die Nachbesserungsarbeiten bezahlt haben.
Muss der Kunde die Nachbesserung jetzt zahlen?