Ist es zulässig, dass ein Hersteller die Gewährleistung für ein Produkt (hier Computer-Mainboard) von vornherein ausschließt, weil er ohne weitere Prüfung eine Verursachung durch den Kunden unterstellt? Es geht um angeblich verbogene Stifte in einem LGA1150-Sockel auf einer Hauptplatine der Fa. Asus.
§ 476 BGB
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein
Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang
mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache
oder des Mangels unvereinbar.
D.h. nach sechs Monaten musst du nachweisen, dass das Teil schon beim Kauf mangelhaft war.
Davor wird vermutet, dass die Sache mangelghaft war. Diese Vermutung kann der Händler widerlegen.
Hallo,
Hier kannst du mal nachsehen, was Kunden so alles als Garantiefall zurückschicken.
Garantifälle sind oft wie Anzeigen bei Versicherungen. Da probiert so mancher mit einer hübschen Geschichte, die Schuld auf einen anderen abzuwälzen um an die Versicherung zu kommen.
Was verstehst du unter „weitere Prüfung“?
MfG Peter(TOO)
Hier die Antwort des Asus-Reparatur.Services auf meine Anfrage wegen verbogener Pins:
"Sehr geehrter Herr Fender,
auf verbogene Pins im CPU Sockel geben wir keine Herstellergarantie, weil die Produkte unsere Produktionsstätten ohne Schäden am CPU Sockel verlassen haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür das wir keinerlei Stellung beziehen können zu Ihren Rechten aus der Gewährleistung, die Sie ggf. gegenüber Ihren Vertragspartner haben könnten.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Ihr ASUS Service Team"
Am Telefon sagte man mir, dass man bei verbogenen Pins immer von einem Verschulden des Kunden ausgehe. Geprüft wird nichts, auch nicht, ob ein Kunde versehentlich einen einzigen winzigen Pin inmitten von viele anderen überhaupt verbiegen kann. Dass die Boards ohne Schäden ausgeliefert werden, wird einfach so behauptet.
hersteller können in ihre garantiebedingungen alles reinschreiben, was sie wollen. sie sind da völlig frei, denn eine garantie ist gesetzlich in keiner weise vorgeschrieben.
das unterscheidet sich komplett von der sachmangelhaftung. die dürfen sie nicht einschränken. aber da hat der hersteller genau gar nichts mit zu tun, sondern dafür ist der verkäufer zuständig. an den solltest du dich wenden.
btw., selbstverständlich kann man einen einzigen pin in einer großen menge verbiegen.
und bei allen boards, die ich kenne, kann ein verbiegen vor dem kauf tatsächlich nicht passieren, weil ein entsprechender prozessordummy eingebaut wird, der eine beschädigung verhindert.