Ausschluss der Kündigung - Verlängerung

Hallo,

man nehme folgendes an:

Eine Wohnung wird vermietet. Im Mietvertrag wird der Ausschluss der Kündigung für beide Parteien während der nächsten 5 Jahre vereinbart.

Nach Ablauf der 5 Jahre verlangt der Vermieter vom Mieter, dass erneut eine Vereinbarung getroffen wird, dass die Kündigung für beide Parteien während der nächsten 5 Jahre ausgeschlossen wird.

Der Mieter stimmt zu. Wieso, weshalb, warum ist zunächst irrelevant.

Wäre eine solche Vereinbarung nach geltender Rechtsprechung zulässig oder würde das eine unzulässige Benachteiligung des Mieters darstellen?

Gruß

S.J.

Hallo S.J.,

der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 8. Dezember 2010 (VIII ZR 86/10) den formularmäßigen Kündigungsausschluss für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren für nicht wirksam erklärt:

ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn ein Zeitraum von vier Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann - überschreitet.

Ist also der Ausschluss für fünf Jahre damals über AGB vereinbart worden, so wäre er damals schon ungültig gewesen.

Die neuerliche Vereinbarung und wird wohl als eine Individualvereinbarung zu werten sein. Sogesehen wird wohl hier zu entscheiden sein, ob diese nach § 573c Abs. 4 BGB den Mieter unangemessen benachteiligt.
Davon ausgehend, dass hier der Vermieter begehrt, das Mietverhältnis auf weitere fünf Jahre festzuschreiben, dürfte davon auszugehen sein, dass diese Vereinbarung vorwiegend für den Vermieter positiv zu werten ist.
Daher würde ich dazu tendieren, dass hier meiner Ansicht nach eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vorliegt.

Gruß

Joschi