wir sitzen an einem Partnervertrag mit einem Partner in der Schweiz. Unter dem letzten Punkt des Vertrages „Anwendbares Recht und Gerichtsstand“ steht der Satz:
Dieser Vertrag unterliegt Schweizer Recht unter Ausschluss der Vorschriften über Gesetzeskollision. Beide Partner schließen die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf für diesen Vertrag aus und alle Transaktionen zwischen Ihnen können in Verbindung mit diesem Vertrag durchgeführt werden.
Als „Nichtjurist“ versteh ich den Satz so:
es gilt schweizer Recht.
die Vorschriften bei Gesetzeskollisionen sind „Ausgeschlossen“ - finden als keine Anwendung.
Die „Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Wareneinkauf“ ist ebenfalls ausgeschlossen und findet ebenfalls keine Anwendung.
Ist das denn jetzt für mich als „Deutscher“ gut oder schlecht?
Eigentlich ging es uns bei der Vertragsgestaltung darum einen Passus zu finden, bei dem wir uns im Falle eines Streites zumindest der EU Gesetzgebung gleichstellen!
Wenn diese beiden Ergänzungen ausgeschlossen sind gilt am Ende nur das Schweizer Rechte, oder?
Leider finde ich im Internet keine richtige Erklärung dazu und vielleicht hat hier jemand eine…
oder jemand kennt einen bestehenden Passus für einen Vertrag zwischen schweizer und deutschen Vertragspartnern, der das in unserem Sinne regelt.
Es bedeutet, dass Schweizer Recht anwendbar ist, wobei nicht weiter zu prüfen ist, ob auch nach Schweizer IPRG (Gesetzeskollisionsrecht) materielles Schweizer Recht anwendbar wäre, denn die Anwendung des IPRG wird ausgeschlossen. Auch das UN-Kaufrechtsübereinkommen ist nicht anwendbar.
Ob es gut oder schlecht ist, hängt von der einzelnen Frage ab. Das Schweizer Recht weicht in verschiedenen Punkten vom deutschen Recht ab, was je nachdem zu Ihren Gunsten oder zu Ihrem Nachteil sein kann.
Wenn Sie das EU-Recht für anwendbar erklären wollen, müssen Sie den Vertrag natürlich anders ausgestalten und dies so festlegen. Logischerweise kann dann nicht gleichzeitig auch das Schweizer Recht anwendbar sein. Sie müssen sich entscheiden. Ich weiss allerdings nicht, ob das EU-Recht ein umfassendes Kaufrecht enthält - vermutlich ist das nicht der Fall, in Deutschland ist das weiterhin hauptsächlich im BGB geregelt.
Richtig, gemäss dem zitierten Passus gilt Schweizer Recht. Wenn deutsches Recht (inkl. EU-Gemeinschaftsrecht) anwendbar sein soll, müsst ihr schreiben: „Der Vertrag unterliegt deutschem Recht (…)“
Ob der Unterschied zwischen Schweizer und deutschem Recht für dich ein Vor- oder Nachteil ist, kommt immer darauf an, worauf sich ein Streit bezieht. In bestimmen Fällen kann das deutsche Recht für dich die bessere Lösung bieten, in anderen aber das Schweizer Recht. Allenfalls ist es für dich schwieriger, einen Anwalt zu finden, der sich mit Schweizer Recht auskennt. Falls als Gerichtsstand ebenfalls ein schweizerisches Gericht bestimmt worden ist, macht dies eine Prozessführung für dich auch aufwändiger.
Gruss,
Stefan
=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Im Prinzip war mir das schon klar - wenn schweizer Recht gilt, was das im Streitfall bedeutet.
Die Ergänzung mit dem Ausschluss der „Vorschriften über Gesetzeskollision“ und dem UN Zusatz war mir nicht ganz klar was das bringt - oder ob das schweizer Recht besser ohne diesen Passus anwendbar wäre.
Danke für die schnelle Anwort.
Ich verstehe immer noch nicht den „Sinn“ des Gesetzeskollisionsrechts, das hier ausgeschlossen wurde, da ich im Internet nichts dazu finden konnte.
Ebenso das mit dem UN-Kaufrechtsübereinkommen.
Allerdings ist mir der Kürzel IPRG neu und ich werde mal googeln.
Für einen Laien wie mich: was bringen die Vorschriften über Gesetzeskollision bzw. das IPRG für mich als „Ausländischer Partner“, bzw. warum schließt man diese explizied aus?
Danke - ich hatte auch gerade in der letzten halben Stunde genau diese Passagen mit dem IPR und dem UN Kaufrecht auch gefunden und durchgelesen.
Ja, meiner Meinung nach macht es keinen Sinn (mehr), sowohl das IPR als auch das UN Kaufrecht auszuschließen!
Wenn als in dem Vertrag nur steht: „der Vertrag unterliegt schweizer Recht“, greift damit im Falle eines Falles das IPR als auch das UN Kaufrecht, richtig?
In diesem Fall wäre ja das Schweizer IPRG gerade nicht anwendbar. Ob das UN-Kaufrecht greift, ist fraglich, da es an sich auch Teil des Schweizer Rechts geworden ist.
Achso, naja, der „Ausschluss der Vorschriften über die Gesetzeskollision“ ist meines Erachtens überflüssig. Denn diese Kollisionsregeln sind ja genau für den Fall, dass eben keine Rechtswahl getroffen worden ist.
Das UN-Kaufrecht ist ein spezielles Vertragswerk für internationale gewerbliche Kaufgeschäfte. Im einzelnen gibt es zwar kleine Unterschiede zum normalen Kaufrecht, etwa bei Gewährleistungs- und Schadenersatzregeln. Beispielsweise sieht das Schweizer Recht bei der Nacherfüllungspflicht nur die Nachlieferung von Gattungssachen vor, während im UN-Kaufrecht auch die Nachbesserung (also Reparatur etc.) verlangt werden kann. Die Gewährleistungsregeln können aber von den Parteien ohnehin frei vereinbart werden und gehen dann dem Gesetz vor, so dass der Ausschluss des UN-Kaufrechts hier kein Nachteil ist. Die Schadenersatzpflicht, bei Schäden, die auf Nichterfüllung, Verzug oder Schlechterfüllung basieren, ist nach dem UN-Kaufrecht eher weiter als nach Schweizer Recht, da sie verschuldensunabhängig ist. Insofern ist das Schweizer Recht für den Verkäufer vorteilhaft.
Die Zusätze bringen also vor allem die Klarheit, dass zum vornherein die anwendbaren Rechtssätze klar feststehen und man sich nach diesen richten kann. Inhaltlich bewegen sich die verschiedenen Regelungen etwa auf demselben Niveau.
Zuerst: Bin auch Nicht-Jurist;
Meines Erachtens gilt hier dann wirklich nur Schweizer Recht. Um Dich abzusichern, würde ich mich bei einem Juristen erkundigen, der sich mit internationalem Recht (D - CH) auskennt.