ich bin seit nunmehr 9 Jahren von einer 20 Jahre bestehenden Ehe geschieden. 3 Jahre nach (!) der Eheschließung wurde unter Druck meines damaligen Mannes ein notariell beglaubigter Ehevertrag unterzeichnet in dem sowohl der Zugewinn- als auch der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurden.
Im Archiv habe ich von einer neuen Gesetzeslage vom 01.09.2009 gelesen. Ich habe während der gesamten Ehe auf ausdrücklichen Wunsch meines Ex nicht gearbeitet. Aus der Verbindung ging eine Tochter hervor.
Vor 6 Jahren habe ich erneut geheiratet. Nächstes Jahr werde ich 60 und beginne mich (ich weiß, sehr spät) zu fragen, wie es mit meiner Rente aussehen wird, und ob ich für diese 20 Jahre bei der Rentenversicherung Ansprüche geltend machen kann.
Ich bedanke mich sehr für hilfreiche Antworten.
LG - Subaki
Die Art der Schilderung (konkreter Fall in der Ich-Form) widerspricht den Forumsregeln. Ungeachtet dessen ist man bei einem Problem derart existentieller Bedeutung in einem Internetforum nicht gut aufgehoben, sollte umgehend einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen, alle vorhandenen Unterlagen einschl. des dubiosen Vertrages mitnehmen und sich fachlich wasserdicht beraten lassen…
vielen Dank für die schnelle Antwort, und sorry, ich habe das ‚Kleingedruckte‘ nicht gelesen. Nun ist es leider geschehen. Die Sachlage wird entsprechend erschwert, weil beteiligte Personen seit einigen Jahren im europäischen Ausland leben.
Tatsächlich greift die erwähnte Gesetzesänderung ausdrücklich nicht für Verfahren, die vor dem 01.09.2009 eingeleitet bzw. - wie in deinem Fall - sogar rechtskräftig abgeschlossen sind
Tatsächlich war und ist es jedoch möglich, auf Scheidungsfolgesachen wie Versorgungs- oder Zugewinnausgleich durch interne Teilung oder notarielle Vereinbarung zu verzichten; lediglich der Einmalausgleich nach alter Regelung ist nunmehr ausgeschlossen.
Einen vermutet einseitig benachteiligendes Scheidungsurteil ist IMHO auszuschliessen.
Eine belastbare Einschätzung kann aber nur ein Anwalt erteilen, der den konkreten, gesamten Sachverhalt kennt.
ich bin seit nunmehr 9 Jahren von einer 20 Jahre bestehenden
Ehe geschieden. 3 Jahre nach (!) der Eheschließung wurde unter
Druck meines damaligen Mannes ein notariell beglaubigter
Ehevertrag unterzeichnet in dem sowohl der Zugewinn- als auch
der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurden.
Vor 6 Jahren habe ich erneut geheiratet. Nächstes Jahr werde
ich 60 und beginne mich (ich weiß, sehr spät) zu fragen, wie
es mit meiner Rente aussehen wird, und ob ich für diese 20
Jahre bei der Rentenversicherung Ansprüche geltend machen
kann.
Hallo,
wenn durch eine notarielle Vereinbarung der Versorgungsausgleich ausgeschlossen war wird sich im Scheidungsurteil wohl im Tenor folgende Passage (sinngemäß) finden:
„Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt“
Welche Rentenansprüche gegnüber der DRV sollten dann bestehen? Wo nichts ist ist eben nichts. Da hat sich auch durch die gesetzlichen Veränderungen nichts geändert.
Nach so langer Zeit die Vereinbarung wegen „Sittenwidrigkeit“ anzufechten wird wohl auch dem besten Anwalt schwer fallen.