Ausschluss eines eigentümers aus der

Kann man einen Wohnungseigentümer aus das wohneigentum gemeinschaft ausschliessen und wenn es geht was passiert dann?

Hallo, der Ausschluß - was immer das heißen mag - ist genauer zu beschreiben. Erklär dich doch noch mal.
Gruß Uli

Kann man einen Wohnungseigentümer aus das wohneigentum
gemeinschaft ausschliessen und wenn es geht was passiert dann?

Das kommt darauf an was passiert oder voegefallen ist.da braucht man so nähere informationen.aber so einfach geht das natürlich nicht.Gruß Ralf

Kann man einen Wohnungseigentümer aus das wohneigentum
gemeinschaft ausschliessen und wenn es geht was passiert dann?

Hallo,
ja, kann man. Es muss jedoch ein gravierender Verstoß des Wohnungseigentümers gegenüber der Gemeinschaft vorliegen, wie z.B. erhebliche Rückstände auf seinem Einlagenkonto. In der Regel ist der Wohnungseigentümer nicht in der Lage, seinen Verpflichtungen wie Rücklagen und Verwaltergebühren zu zahlen, dann beauftragt man einen Gerichtsvollzieher- der vollstreckt dann in das vorhandene Vermögen mit der Folge, dass die Wohnung zwangsversteigert wird und dadurch den Eigentümer wechselt.

Das Wohnungseigentum kann entzogen werden, wenn dafür schwerwiegende Gründ vorliegen. Ein solcher Grund kann sein, dass der Miteigentümer seine Beiträge zum Hausgeld nicht leistet. Die Rückstände könnten in Form einer Zwangssicherungshypothek im Wohnunggsgrundbuch eingetragen und die Wohnung dann anschließend versteigert werden.

Kann man einen Wohnungseigentümer aus das wohneigentum
gemeinschaft ausschliessen und wenn es geht was passiert dann?

Hallo,
man kann einen Eigentümern nicht ausschließen !!!
Das einzige, was man machen kann ist, ihn zum Verkauf oder zur Versteigerung zu zwingen. Dies geht aber nur, wenn er ganz gravierende Fehler macht. Z.B. sein Hausgeld über einen längeren Zeitraum nicht zahlt.
Gruß,
Andreas

Hallo!
Die Frage ist in § 18 Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
In Abs. 1 heisst es: „Hat ein Wohnungseigentümer sich einer so schweren Verletzung der ihm gegenüber anderen Wohnungseigentümern obliegenden Verpflichtungen schuldig gemacht, dass diesen die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, so können die anderen Wohnungseigentümer von ihm die Veräußerung seines Wohnungseigentums verlangen.“ Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Wohnungseigentümer.

Kommt der betroffene Eigentümer dem Beschluss nicht nach, muss er beim Amtsgericht dazu verklagt werden. Andererseits kann er natürlich auch selbst gegen den Beschluss gerichtlich vorgehen.

Viele Grüße
Thomas

Hallo,

nein, ein Wohnungseigentümer kann nicht aus der WEG ausgeschlossen werden.

Gruß
Lars Timmermann
www.laren-property.de

Kann man einen Wohnungseigentümer aus das wohneigentum
gemeinschaft ausschliessen und wenn es geht was passiert dann?

Soweit ich weiss geht das nicht,
man könnte bestenfalls - wenn Gründe vorliegen,
eine Zwangsversteigerung beantragen, aber auch das
ist äusserst schwierig, nur möglich bei hohen Zahlungsrückständen.

Aira92

Kann man einen Wohnungseigentümer aus das wohneigentum
gemeinschaft ausschliessen und wenn es geht was passiert dann?

Mein Vertrag besagt, dass die Voraussetzungen zur Entziehung des Wohnungs- bzw.Teileigentums vorliegen, wenn ein Wohnungs- bzw. Teileigentümer mit der Erfüllung seiner Verpflichtung zu Lasten- und Kostentragung länger als sechs Monate im Verzug ist (d.h. mit dem monatlichen Hausgeld). Dann erfolgt eine sofortige Zwangsvollstreckung, wenn der betreffende Wohnungs- bzw. Teileigentümer nach Zahlungsaufforderung und Hinweis auf die Vollstreckung nach Ablauf einer Frist von drei Wochen den Rückstand nicht begleicht.
Ein anderer Grund wird nicht genannt.
juliuszwo

Kann man einen Wohnungseigentümer aus das wohneigentum
gemeinschaft ausschliessen und wenn es geht was passiert dann?

Leider weiß ich es nicht

Kann man einen Wohnungseigentümer aus das wohneigentum
gemeinschaft ausschliessen und wenn es geht was passiert dann?

Mann kann mit der Mehrheit der Eigetümer einen Beschluss fassen einem Eigetümer das Eigentum zu entziehen - das ist möglich allerdings nicht sonderlich klug.

Habe das mal gemacht mit einem Eigentümer der über viele Jahre kein Hausgeld gezahlt hat. Mit der Erfolgtm daß wir vor Gericht einen Titel bekommen haben, der nicht vollstreckt wurde. Der Eigentümer hatte das Objekt finanziert und die Bank stand vor der Gemeinschaft im Rang. Deshalb musste die Bank noch zustimmen was sie nicht getan hat weil sie wohl noch Geld om Eigentümer bekommen hat. Ausser Gerichtskosten die mit 5% des Wertes der Wohnung angesetzt wurden hatten wir Nichts erreicht.
Wenn die Wohnung vermietet ist und wenigstens der Mieter zahlt, dann ist es besser bei Gericht einen Antrag auf Zwangsverwaltung zu stellen. Dann bekommt der Eigentümer das Hausgeld nicht mehr und der Zwangsvralter kassiert es und zahlt es an die Gemeinschaft mit minimalen abschlägen. Damit ist das Problem zwar nicht komplett gelöst aber zumindest still gelegt.