Schüler bewirbt sich an einer Fachhschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) und wird von dieser auch angenommen. Nach ca. 4 Monaten Schulbesuch kommt in einem Gespräch zwischen dem Schüler und dem Schulministerium NRW zufällig heraus, dass er die Zugangsvoraussetzungen für den Bildungsgang gar nicht erfüllt und die Schule ihn nicht hätte aufnehmen dürfen. Nun droht man trotz vorheriger Aufnahme in den Bildungsgang (wenn auch durch fehlerhaftes Verhalten der Direktorin/des Direktors verschuldet) mit dem Ausschluss.
Ich helfe dir: Gewünscht wird eine umfassende rechtliche
Beurteilung, in erster Linie freilich zu der Frage, ob die
Schule das überhaupt darf.
Levay
Genau das ist meine Frage. Bzw. ob die entsprechenden Behörden dies dürfen. Die Schule selbst hat überhaupt kein Interesse daran den Schüler auszuschließen.