Ausschluss gesetzl. Krankenkasse

hallo

ich habe heute nachricht von der bkk auf meiner mailbox erhalten, dass sie mir ein schreiben wegen „ausschluss aus der Krankenkasse“ schicken. ich bin jetzt etwas geschockt und frage mich, ob und wie das möglich sein kann. welche rechtlichen grundlagen hat eine gesetzl. krankenkasse dafür? welche rechte habe ich als versicherter? kann es passieren, dass ich in kürze ohne versicherungsschutz da stehe? das beunruhigt mich ziemlich.

hier noch ein paar angaben zu mir:

  • bis september war ich student
  • aufgrund meines alters freiwillig krankenversichert
  • im studium war ich angestellt, aber nur teilzeit und nicht voll sozialversicherungspflichtig (nur rentenversicherung)
  • zurzeit bin ich nicht angestellt und auf jobsuche
  • die beiträge habe ich regelmäßig und pünktlich gezahlt (soeben noch mal überprüft)

vielen dank schon mal für die antworten

gruß
ba

hallo

ich habe heute nachricht von der bkk auf meiner mailbox
erhalten, dass sie mir ein schreiben wegen „ausschluss aus der
Krankenkasse“ schicken. ich bin jetzt etwas geschockt und
frage mich, ob und wie das möglich sein kann. welche
rechtlichen grundlagen hat eine gesetzl. krankenkasse dafür?
[…]

  • bis september war ich student
  • aufgrund meines alters freiwillig krankenversichert
  • im studium war ich angestellt, aber nur teilzeit und nicht
    voll sozialversicherungspflichtig (nur rentenversicherung)
  • zurzeit bin ich nicht angestellt und auf jobsuche
  • die beiträge habe ich regelmäßig und pünktlich gezahlt
    (soeben noch mal überprüft)

vielen dank schon mal für die antworten

gruß
ba

Hallo Thomas/ba/nobody,

wenn du regelmäßig und pünktlich deinen Beiträge als freiwillig Versicherter bezahlt hast, wird das sicherlich kein Problem werden.
Denn dann gibt es meines Wissens keine Grundlage für einen „Rausschmiss“. Ging es vielleicht um den Ausschluss aus der Studentischen Krankenversicherung?
@Günter Czauderma: fällt dir was ein?

Frank Wilke

hallo frank
nein, um die studentenversicherung geht es nicht. ich war bei dieser bkk zu beginn des studiums noch kurz als student familienversichert, dann folgte der studentenstatus, dann ein semester kv für examenskandidaten und letztlich dann eben die freiwillige versicherung.

die kv kann den vertrag auch nicht fristgerecht kündigen? eben weil ich „nur“ freiwillig versichert bin.

ich überlege, ob ich denen zu teuer geworden bin. ich hatte nämlich in den letzten anderthalb jahren zwei länger dauernde erkrankungen (die letzte liegt gerade hinter mir) mit für mein laienverständnis umfangreichen arztbesuchen und anschließender ambulanter therapie sowie einem einwöchigen Krankenhausaufenthalt im vergangenen jahr.

gruß ba

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die kv kann den vertrag auch nicht fristgerecht kündigen? eben
weil ich „nur“ freiwillig versichert bin.

Nein

ich überlege, ob ich denen zu teuer geworden bin.

Nein, dies ist weder in der GKV, noch in der PKV möglich!

Fragen Sie nach, was der Grund ist (ggf. Zahlungsprobleme, evtl. Konto gewechselt?)!

Der Weg in die PKV dürfte mit Vorerkrankungen schwierig(er) werden. Möglichkeit 2: GKV-pflichtig werden.

Hallo,
ein „Ausschluss“ aus der GKV erfolgt ausschliesslich nur dann, wenn
man seine (freiwilligen) Kranken/Pflegeversicherungsbeiträge mehr als
zwei Monate lang nicht mehr gezahlt hat, dabei muss es sich nicht unbedingt um die beiden letzten Monate vor dem Ausschlussadatum handeln, es kann sich auch um frühere Monate drehen.
Gekündigt werden kann eine freiwillige Versicherung aus anderen Gründen seitens der Krankenkasse jedenfalls nicht.
Man muesste hier schon mal das Schreiben der Kasse lesen können,
aber das würde dann hier doch zu weit führen.
Gruss
Czauderna

vielen dank für die info

bislang habe ich noch kein schreiben erhalten, sondern nur diese nachricht per mailbox. meine beiträge habe ich wie gesagt gezahlt, das habe ich ja auch noch mal überprüft.

das ist eine gute grundlage, mit der ich mich bei der kass melden kann.

gruß
ba

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um gottes willen, in die pkv will ich auf keinen fall. sv-pflichtig werden ist auch das nächste ziel. nach studienende liegt die priorität jetzt auf jobsuche.

ich war allerdings beunruhigt, ob ich bis dahin evtl. ohne kv-schutz sein könnte, falls dieser „ausschluss“ moglich wäre. aber diese gefahr scheint wohl nicht zu bestehen.

vielen dank und grüße
ba

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langsam wird es skurril!

nach meinem telefonat mit der sachbearbeiterin sieht es so aus:

  1. angeblich habe ich ende oktober eine mahnung erhalten
  2. angeblich habe ich über 500 euro beitragsrückstand
  3. angeblich wurde im frühjahr 2005 mein beitrag von 121 auf 153 euro erhöht

und nun was ich erhalten habe:

  1. im januar 2006 eine bestätigung über meine beiträge 2005 und die zahlungen, alles okay offensichtlich. keine fehlbeiträge, das stimmt mit meinem dauerauftrag überein.
  2. ende januar ein schreiben eine beitragsanpassung aufgrund einer gesetzesänderung von 121 auf 122,91

???

mir scheint diese bkk etwas unkoordiniert nach diversen fusionen. das fing schon beim wechsel von familien- in studentenversicherung und auch beim wechsel in die freiwillige versicherung an. da habe ich jeweils von drei geschäftsstellen (einmal studentenservice, einmal hauptsitz, einmal regionale geschäftsstelle) schreiben erhalten, die auch jeweils unterschiedlich beiträge berechnet hatten.

vielen dank für die hilfe, mir scheint, dass sich das klären wird.

gruß
ein verwunderter ba

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