kann man in einem Kaufgeschäft zwischen Unternehmern eigentlich die 2-jährige Gewährleistung einschränken auf ein Jahr oder gar auf Null?
WEnn ich als Elektriker beispielsweise einem gewerbl. Kunden Bewegungsmelder, Schaltuhr oder Leuchte in China-Qualität verkaufe, weil er den 4-fachen Preis für deutsche Ware nicht bezahlen will?
Und aus Erfahrung bereits absehbar ist, dass die Ware die 2 Jahre voraussichtl. nicht durchhalten wird?
Eine langjährige Wissenslücke will endlich geschlossen werden
kann man in einem Kaufgeschäft zwischen Unternehmern
eigentlich die 2-jährige Gewährleistung einschränken auf ein
Jahr oder gar auf Null?
ja. Das geht.
Und aus Erfahrung bereits absehbar ist, dass die Ware die 2
Jahre voraussichtl. nicht durchhalten wird?
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit hält.
Insofern sind die Bedenken sowieso zu vernachlässigen.
ich als Elektriker würde mir weniger um die Sachmangelhaftung als vielmehr um die elektrische Sicherheit von derartigen Billigteilen Gedanken machen. Da kann man nämlich keine vertraglichen Einschränkungen machen, da darf man im Zweifel zahlen. Von Selbstvorwürfen mal ganz abgesehen, wenn Menschen zu Schaden kommen.
Gruß
loderunner