Ausschluss private Krankentagegeldversicherung

Hallo,

ich bin Freiberuflerin mit einer Privaten Krankentagegeld-Zusatzversicherung. Nun bin ich während der Schwangerschaft krank gewesen und krank geschrieben worden. Die Zusatzversicherung hat eine Regulierung abgelehnt, da sie während der ges. Mutterschaftszeit einen Leistungsauschluss hat. Egal ob mich als Freiberufler die Mutterschutzfrist betrifft oder nicht, denn als Freiberufler gibt es ja während dieser Zeit von niemandem Geld! Ich sehe das als „Verarsche“ an, denn das sind 14 Wochen für die die Versicherung trotzdem Beiträge kassiert und keine Leistung bringen muss. Meines Erachtens darf die Versicherung dann keine Beiträge erheben wenn sie nicht leistungsverpflichtet ist! Vor allem - wann zahlen denn Männer Beiträge mit einem zeitlich begrenzten Ausschluss? Das ist diskriminierend. Gibt es eine Möglichkeit dagegen zu wehren? Gibt es Versicherungen für Selbständige die sich nicht Ausschlüsse die Angestellte betreffen zu eigen machen um bei Selbständigen nicht zu leisten? Hätte gute Luste einen Anwalt einzuschalten. Denn nur weil eine Versicherung etwas in den Bedingungen stehen hat, muss das ja nicht rechtens sein. Beim nächsten Mal zahlen sie dann wegen Vollmond oder Feiertag nicht?!
Danke für Eure Antworten vorab.

Beim nächsten Mal zahlen sie dann wegen
Vollmond oder Feiertag nicht?!

Wenn das so in den Bedingungen steht, die DU gelesen UND unterschrieben hast, wäre das eben so.
Wer sich das nicht durchliest ist selber schuld, da braucht man sich dann hinterher gar nicht künstlich aufregen.
Oder beschwer dich bei deinem Berater, der dir das Produkt empfohlen hat und dafür Geld bekommt.

Danke für Deine kompetente und hilfreiche Antwort. Ich freue mich auf die nächste …
Was der Kunde unterschreibt ist an sich egal - Vermieter lassen sich auch unterschreiben, dass Parkett abgeschliffen werden muss wenn man auszieht und vor Gericht kommt er damit nicht durch. Da kann der Mieter 10x unterschrieben und sich alles durchgelesen haben. Und ich denke - du kannst ganz sicherlich nicht beurteilen, ob ich mich künstlich aufrege.

Hallo,

gem. Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung heißt es im §5 Einschränkung der Leistungspflicht unter 1d und 1e:
d) ausschließlich wegen Schwangerschaft, ferner wegen Schwangerschaftsabbruch,Fehlgeburt und Entbindung;
e) während der gesetzlichen Beschäftigungsverbote für werdende
Mütter und Wöchnerinnen in einem Arbeitsverhältnis (Mutterschutz).
Diese befristete Einschränkung der Leistungspflicht gilt sinngemäß auch für selbständig Tätige, es sei denn,dass die Arbeitsunfähigkeit in keinem Zusammenhang mit den unter d) genannten Ereignissen steht;

Soweit ist die Einschränkung nicht ungewöhnlich, wobei die einzelnen Gesellschaften sich nicht daran halten müssen (und in der Tat auch davon abweichen).

Du siehst, hier ist auch an die Freiberufler gedacht worden, für die der Leistungsausschluss gleichartig gilt. Das bedeutet aber auch, wenn Du z.B. wegen gebrochenen Bein krank warst, gibt´s Krankentagegeld.

Ich habe dann mal weitergelesen und nix von Vollmond oder Feiertagen gefunden.

Welche Gesellschaft und welcher Tarif ist das denn?

Und wie schon angesprochen: Die Vertragsbedingungen gehören zum Vertrag. Durchlesen, Erklären lassen, Fragen stellen, Beratungsprotokoll machen und schon geht´s gut.

Gruß
Andreas

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider geht es bei mir um eine Krankheit die unter d) fällt. Ich habe meinen Versicherungsmakler bereits kontaktiert. die Versicherung ist bei der BBV / Versicherungskammer Bayern. Nun werde ich einmal sehen wie sich der Makler verhält - empfehlen kann ich diese Versicherung allerdings nicht …

Guten Tag,

Hallo,

also zu allererst einmal der Hinweis auf die FAQ:1129 (wollte ich schon immer mal schreiben). Bei allem Ärger muss ich doch ins gleiche Horn stoßen. Was mit Mietern und Vermietern ist interessiert hier nicht, es geht um Versicherungen und bei Versicherungen ist es so, es wird geleistet, was auf dem Papier steht und eben nicht, was auch auf dem Papier steht. Ob das nun diskriminierend ist oder nicht, kann ich schlecht beurteilen, denn erstens bin ich ein Mann und zweitens ist es nunmal niedergeschrieben.

Zurück zum Thema. Hintergrund der Klausel mit dem Mutterschutz ist, dass Schwangerschaft eben keine Krankheit ist und in diesem Zusammenhang keine Einkommensersatzleistungen gezahlt werden.

Viele Grüße

Andreas

Hallo,
mal ganz offen gesprochen: Dein Makler ist der richtige Adressat für diesen Punkt und nicht die Gesellschaft. Die Aufgabe des Maklers ist es aus vielen Produktanbietern für Dich den richtigen zu finden. Das muss er begründen können. Ich bin selbst kein Makler und kann daher nicht sagen, ob genau Dein Anliegen überhaupt wo versichert wäre (grundsätzlich wäre das denkbar).

Nebenbei hat genau die genannte Gesellschaft eine Abweichung in den Bedingungen:

Zu § 5 Absatz 1 Buchstabe d) MB/KT
Leistungspflicht besteht ab Beginn der 5. Woche einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft, jedoch nicht vor Ablauf der tariflichen Karenzzeit.

Das Schimpfen auf die Versicherung ist soweit erst mal völlig fehl am Platz.

Viele Grüße

Andreas