Hallo,
eine gesetzliche Krankenkasse hat interessante Bonusprogramme (Beitragsrückzahlungsmodelle) im Angebot. Der Haken an der Sache: man muss sich für 3 Jahre an die Krankenkasse binden - man verzichtet also auf sein Kündigungsrecht. Der Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht kann ich nachvollziehen. Wäre ok für mich. Aber ist es rechtens auch das außerordentliches Kündigungsrecht zu unterbinden? Angeblich wäre das mit Verbraucherschützern so abgesprochen. Die Verschleppung von Krankheiten solle damit vermieden werden.
Die Kasse könnte ja Ihre Beiträge willkürlich ändern und ich könnte nur tatenlos zusehen.
sculy
Die Kasse könnte ja Ihre Beiträge willkürlich ändern und ich
könnte nur tatenlos zusehen.
Niemand zwingt Dich, an dem Bonusprogramm teilzunehmen. Die Krankenkasse entwickelt ein Angebot, und jeder muß für sich entscheiden, ob die Vor- oder die Nachteile überwiegen.
Hallo,
es ist durchaus verständlich wenn man sich immer nur das
beste aus allen Angeboten raussucht. Aber auch wenn es eine
Phrase darstellt und mit 3,00 € in Phrasenschwein bestraft werden
müsste - jedes Ding hat zwei Seiten.
Zu diesen Individualtarifen gehört dann auch die Bindungsfrist von drei
Jahren dazu.
Aber tröste Dich, ab dem 01.01.2009 sind die Beiträge ohnehin bei allen Kassen gleich wenn der Gesundheitsfond kommt - dann ist dein Problem
auch gelöst.
Gruß
Czauderna