Ausschluss Versorgungsausgleich über Notar

Hallo. Nehmen wir mal an, man ist verheiratet (10 Jahre) und ist seit 3 Jahren getrennt. (also sieben ehe Jahre und drei Trennungsjahre).
Nun würde aber momentan beiden das Geld für eine Scheidung (die einvernehmlich wäre) fehlen.
Beide Seiten sind sich einig. Beide wollen keinen Versorgungsausgleich. Man könnte doch bis man dass Geld hat für die Scheidung (warum man für eine einvernehmliche Scheidung einen Anwalt braucht ist mir immer noch nicht klar) alles wichtige schon regeln, oder ? Kann man dieses nun beim Notar vereinbaren und zählt diese Vereinbarung dann für die gesammte Ehezeit, oder erst ab Datum der Vereinbarung ?
Und was würde dieses ca. kosten ?

Beide Seiten sind sich einig. Beide wollen keinen Versorgungsausgleich.

Wenn beide Parteien während der Ehe ununterbrochen eigene Rentenansprüche erworben hat, kann man im Scheidungsverfahren auf den Versorgungsausgleich verzichten.

Ja aber dann braucht man zwei Anwälte vor Gericht, was es noch teurer machen würde

Ja aber dann braucht man zwei Anwälte vor Gericht,

Wer sagt das ? Ein Anwalt reicht.

Ja aber dann braucht man zwei Anwälte vor Gericht, was es noch
teurer machen würde

Hallo Marco,

man braucht einen zweiten Anwalt, wenn der Versorgungsausgleich bei der Verhandlung ausgeschlossen werden soll. (und später geklärt wird)
Dafür reicht ein zweiter Anwalt, der für diesen Moment anwesend ist und (wenn ich mich recht erinnere) eine Unterschrift leistet.
Das kann ‚irgendein‘ Anwalt sein, der etwa gerade auf einen anderen Termin wartet o.ä.
Kann man mit dem eigenen Anwalt entsprechend vorher abklären. Der zweite Anwalt wird dann auch nur dafür bezahlt, hat also mit dem ‚kompletten‘ Verfahren ansich nichts zu tun

LG