Ausschluss vom Kauf

Hallo zusammen,

angenommen ein Verkäufer bietet Tickets zum Verkauf an. Er möchte jedoch einen bestimmten Personenkreis ausschließen, indem er eine bestimmte Stadt oder Region angibt, deren Einwohner er keine Tickets verkaufen möchte.
Beispiel: Ein Fußballverein verkauft Dauerkarten. Nun möchte er verhindern, dass Nicht-Fans dieses Vereins oder zwangsläufig auch solche Personen, die dem Verein neutral gegenüber stehen, diese Karten erwerben. Also schließt er Einwohner einer von ihm bestimmten Stadt samt Umgebung vom Kauf aus, weil er hier besonders viele vereinsferne Kartenkäufer vermutet. Hat er hierfür eine rechtliche Grundlage?

Gruß, Alexandra

Hallo,

der Tickethändler macht eine „invitatio ad offerendum“, also eine „Einladung zur Abgabe eines Gebotes“ - im Klartext: er bietet Tickets an.
Ein Kauf kommt zustande durch Einigung und Übergabe.

Da aber keine Einigung erzielt wird und auch keine Übergabe (der Tickets) stattfindet haben die Einwohner der Stadt Pech gehabt, denn der Händler ist nicht verpflichtet das Angebot der Kunden anzunehmen. Er muß ihnen keine Tickets verkaufen wenn er nicht will.

Insofern haben die Leute Pech gehabt.

Man könnte zwar, wenn sowas im großen Stil stattfindet, behaupten daß hier eine Diskriminierung stattfindet, aber ich denke daß der Tickethändler Gründe hat wieso er nur ein bestimmtes Publikum auf seiner Veranstaltung haben möchte. Das hat dann nicht wirklich etwas mit Diskriminierung zu tun, sondern man regelt einfach den Zugang zu dem Ereignis, wie in jeder Disse auch…

Gruß,

MecFleih

Hallo!

Hier sollte man noch eines klar herausstellen: selbst wenn es eine Diskriminierung ist, im Zivilrecht sind willkürliche Diskriminierungen grundsätzlich zulässig (es gibt hier nur wenige Ausnahmen)! Dieses Recht ist sogar über den Schutz des Privateigentums verfassungsrechtlich geschützt.

Gruß
Tom