Angenommen ein Kindergarten bietet die kostenlose Beförderung der Kinder mit einem durch einen Betreuer begleiteten Bus an, und ergänzt die Anmeldung dazu mit einer „Verpflichtungserklärung“, die unter anderem folgenden Passus enthalten würde:
„… Wir kennen die möglich Gefahren, die aus der Busbeförderung entstehen können und verpflichten uns, alle daraus erwachsenen Ansprüche zu übernehmen.“
Diese Klausel dürfte ja mit ziemlicher Sicherheit unwirksam sein. Welche Rechtsgrundlage des BGB’s wäre hierzu einschlägig?
Diese Klausel dürfte ja mit ziemlicher Sicherheit unwirksam
sein. Welche Rechtsgrundlage des BGB’s wäre hierzu
einschlägig?
Ich glaube nicht, dass die Klausel unbedingt unwirksam ist. Bei einer Entgeltlichen Beförderung könnte man wahrscheinlich von einer unwirksamen Klausel ausgehen, wegen der Unetgeltlichkeit könnte dies evtl. nicht der Fall sein. Ich tendiere zwar auch dazu die Klausel als unwirksam zu betrachten, bin mir aber keineswegs sicher.
Die einzige Möglichkeit, die ich sehe die Klausel zu kippen, ist mit Hilfe von §§ 305 ff. BGB. Man kann die Klausel wohl als AGB i.S.v. § 305 BGB erachten. Die Unwirksamkeit müsste sich dann aus den §§ 307-309 BGB ergeben.