Folgender Fall: Ein volljähriger Schüler wird auf der Klassenfahrt (z.B. aufgrund von Fehlverhaltens) von dieser ausgeschlossen. Da der Schüler schon volljährig ist darf er ja über sich selber entscheiden, also auch noch am Ort der Klassenfahrt bleiben.
Stehem ihm dabei noch die im Vorfeld gebuchten Leistungen wie z.B. ein Bett in der Jugendherberge, der Eintritt ins Museum etc. zu oder nicht?
mfg spacyrocky
Moimoin!
Derjenige der gebucht hat, ist ja die Schule, nicht der Volljährige selbst. Wenn er dann von der Schule ausgeschlossen wird, dann hat er alle damit verbundenen Leistungen/Buchungen für sich verwirkt. So sehe ich das jedenfalls.
Vielleicht kann ja jemand noch ein Zitat aus dem Gesetzestext dazufügen…
Bis denne
Holla.
Da der Schüler schon volljährig ist darf er ja
über sich selber entscheiden, also auch noch am Ort der
Klassenfahrt bleiben.
Das dürfte auch davon abhängig sein, ob der Schöler noch schul pflichtig ist oder nicht. Wenn ja, besteht die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht (am Heimatort), ansonsten gibts das nächste Diszi.
Gruß Eillicht zu Vensre