Liebe/-r Experte/-in,
stimmt es, dass ich bei vorzeitger Inanspruchnahme der Altersrente mit 63, nicht nur mit den monatlichen Abschlägen von 0,3% pro Monat zu rechnen habe, sondern auch von den jährlichen Rentenanpassungen (soweit keine Nullrunden) grundsätzlich ausgeschlossen wäre?
Hallo,
es ist richtig,d ass Sie den Abschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme Ihrer Rents hinnehmen müssen.
Noch zu klären wäre, ob Sie Schwerbehindert sidn und welcher Grad der Behinderung (GdB) anerkannt wurde.
unabhängig hiervon werden Sie bei evtll. Rentenanassungen berücksichtigt und sind hiervon nicht ausgeschlossen.
Danke für die zügige Antwort. Mir ist es vor allem um den Ausschluss der künftigen Rentenanpassungen gegangen.
Dies hat mein Bekannter behauptet, der beim Arbeitsamt arbeitet.
Hallo,
davon habe ich noch nie etwas gehört und kann es mir auch nicht vorstellen - es wäre systemfremd.
Ingeborg
Mich würde die Rechtsgrundlage, auf die sich
Ihr Bekannter von der Bundesagentur für Arbeit bezieht, interessieren.
Viellicht fragen Sie ienmal nach und informiren mich.
Mich würde die Rechtsgrundlage, auf die sich
Ihr Bekannter von der Bundesagentur für Arbeit bezieht,
interessieren.
Viellicht fragen Sie ienmal nach und informiren mich.
Nach meinen bisherigen Recherchen trifft dies nicht zu und es gibt aich keine derartigen Rechtsgrundlagen.
Viele Grüße Bernd
Hallo Bernd,
so sehe ich das auch: Eine Rechtsgrundlage, Rentenberechtigte von einer turnusmäßigen Anpassung der Renten auszuschließen, sehe ich nicht.
Deshalb bleibe ich dabei: Bei Anpassungen von Renten wäre auch Ihre Rente zu berücksichtigen.
Viele Grüße
Manfred1
Nein !
die Abschläge sind zwar endgültig für jede Rente, die Rentenanpassungen erfolgen jedoch.
mfg
Danke füt die deffinitive Antwort. Berns