Hallo,
bin im Internet auf eine Seite gestoßen, die generalüberholt Rückläuferware (notebooks) verkauft. Allerdings schließt der Verkäufer ein Widerrufsrecht aus, da es sich um sogenannte Sonderposten handelt.
Ist das rechtlich möglich, oder habe ich trotzdem die Möglichkeit von einem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen? Vielen Dank
Exakte Auskunft kann da nur ein Jurist gebe, frag doch mal im Rechtebrett, vlt gibt Dir Levay Auskunft.
Verbraucherzentrale könnte man auch mal fragen.
Ich für meinen Teil halte es für sehr unwahrscheinlich, daß ein Händler einfach das Fernabsatzgesetz außer
Kraft setzen kann. Wenn dem so wäre, wär´s ja einfach, dann könnte ja jeder Händler einfach nur noch
Sonderposten verkaufen.
Ich würd bei dem jedenfalls lieber nichts kaufen.
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