Ausschlussfrist?

Als dieser Text steht bei mir in meinem Arbeitsvertrag:

Sämtliche beiderseitigen Ansprüche aus diesem Arbeitsvertrag sind nach Fälligkeit innerhalb einer dreimonatigen Ausschlussfrist schriftlich geltend zu machen.
Geschiet das nicht,verfallen etwaige Ansprüche nach diesem Zeitraum.

Werden Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht, und erfüllt der jeweils andere Teil die geltend gemachten Ansprüche nicht binnen Wochenfrist, sind die Ansprüche binnen einer weiteren Frist von einem Monat gerichtlich geltend zu machen.

Es geht darum,ich will kündigen und mein AG hat mir etwas von einer 3 monatigen Kündigungsfrist gesagt.Aber in meinem Arbeitsvertrag steht nur dieser Paragraf etwas mit 3 monaten.Kann mir bitte jemand erklären wasdieser Paragraf zu bedeuten hat?

vielen dank

Sorry,da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße

Der von dir zitierte Test aus dem Arbeitsvertrag hat nichts zu tun mit der Frage, welche Frist du einzuhalten hast, wenn du deinen Arbeitsvertrag kündigen willst. Diese Frage wird zunächst im § 622 BGB geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html . Nach Absatz 1 könntest du heute zum 15.4. kündigen. Absatz 1 gilt aber gemäß den Absätzen 4 und 5 nur, wenn weder dein Arbeitsvertrag noch ein für dich gültiger Tarifvertrag etwas anderes regeln. Ob dein Arbeitsvertrag andere Kündigungfristen regelt, hast du offensichtlich schon abschließend geprüft.
Wenn dein AG dir „etwas von einer dreimonatigen Kündigungsfrist“ gesagt hat, dann hat er

  • vielleicht von der für ihn geltenden Frist gemäß Abstz 2 gesprochen oder
  • einen Tarifvertrag gemeint, der 1. auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist und 2. regelt, dass der Arbeitnehmer (!) eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten hat.
    Ein Tarifvertrag ist auf dein Arbeitsverhältnis anzuwenden, wenn
  • entweder in deinem Arbeitsvertrag drinsteht, dass dieser Tarifvertrag anwendbar ist,
  • oder die Gewerkschaft, deren Mitglied du bist, mit deinem Arbeitgeber oder mit dem Arbeitgeberverband, dessen Mitglied dein Arbeitgeber ist, diesen Tarifvertrag abgeschlosen haben,
  • oder das Bundes- (oder evtl. auch zuständige Landes-) Arbeitsministerium diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat: [http://www.bmas.de/portal/25382/property=pdf/arbeits…](http://www.bmas.de/portal/25382/property=pdf/arbeitsrecht verzeichnis allgemeinverbindlicher__tarifvertraege.pdf) .

Da du möglicherweise Probleme hast, die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages zu klären, empfehle ich dir folgende Vorgehensweise: Übergib dein Kündigungsschreiben („Ich kündige hiermit zum 15.04.2011 und bitte um Bestätigung“ oder so ähnlich) deinem Arbeitgeber und beachte dabei, dass du ggf. beweisen musst, dass dein Arbeitgeber oder die empfangsberechtigte Stelle (Personalbüro?) das Schreiben erhalten hat. Wenn dein AG der Kündigung widerspricht, müsste er dir wohl den nach seiner Meinung maßgeblichen Tarifvertrag nennen.

Der von dir zitierte Test aus dem Arbeitsvertrag hat nichts zu tun mit der Frage, welche Frist du einzuhalten hast, wenn du deinen Arbeitsvertrag kündigen willst. Diese Frage wird zunächst im § 622 BGB geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html . Nach Absatz 1 könntest du heute zum 15.4. kündigen. Absatz 1 gilt aber gemäß den Absätzen 4 und 5 nur, wenn weder dein Arbeitsvertrag noch ein für dich gültiger Tarifvertrag etwas anderes regeln. Ob dein Arbeitsvertrag andere Kündigungfristen regelt, hast du offensichtlich schon abschließend geprüft.
Wenn dein AG dir „etwas von einer dreimonatigen Kündigungsfrist“ gesagt hat, dann hat er

  • vielleicht von der für ihn geltenden Frist gemäß Abstz 2 gesprochen oder
  • einen Tarifvertrag gemeint, der 1. auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist und 2. regelt, dass der Arbeitnehmer (!) eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten hat.
    Ein Tarifvertrag ist auf dein Arbeitsverhältnis anzuwenden, wenn
  • entweder in deinem Arbeitsvertrag drinsteht, dass dieser Tarifvertrag anwendbar ist,
  • oder die Gewerkschaft, deren Mitglied du bist, mit deinem Arbeitgeber oder mit dem Arbeitgeberverband, dessen Mitglied dein Arbeitgeber ist, diesen Tarifvertrag abgeschlosen hat,
  • oder das Bundes- (oder evtl. auch zuständige Landes-) Arbeitsministerium diesen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat: [http://www.bmas.de/portal/25382/property=pdf/arbeits…](http://www.bmas.de/portal/25382/property=pdf/arbeitsrecht verzeichnis allgemeinverbindlicher__tarifvertraege.pdf) .

Da du möglicherweise Probleme hast, die Anwendbarkeit eines Tarifvertrages zu klären, empfehle ich dir folgende Vorgehensweise: Übergib dein Kündigungsschreiben („Ich kündige hiermit zum 15.04.2011 und bitte um Bestätigung“ oder so ähnlich) deinem Arbeitgeber und beachte dabei, dass du ggf. beweisen musst, dass dein Arbeitgeber oder die empfangsberechtigte Stelle (Personalbüro?) das Schreiben erhalten hat. Wenn dein AG der Kündigung widerspricht, müsste er dir wohl den nach seiner Meinung maßgeblichen Tarifvertrag nennen.

Dieser Paragraph hat eigentlich nichts mit der Kündigungsfrist zu tun. Hierbei geht es meines Wissens nur um Ansprüche z.B. Gehalts od Überstundenzahlungen, die Sie binnen von 3 Monaten einfordern müssen, sollte nicht bezahlt worden sein. Bzw. Forderungen die der Arbeitgeber an Sie hat.

Im Arbeitsvertrag müßte aber auch ein Punkt Kündigung sein. Sollte dies nicht der Fall sein gelten die gesetzlichen Regelungen.

Leider weiß ich darüber auch nicht mehr.

LG.

Emeran

Hallo Mamille,
bin leider kein Experte. Die Ausschlussfrist betrifft Ansprüche(monatliche Gehaltszahlungen, Stufenaufstiege usw.) Da ist die gesetzliche eigentlich 6Monate. Die hat Dein Arbeitgeber von sich aus gekürzt und im Arbeitsvertrag verankert. Kündigungsfristen haben damit nichts zu tun. Sind abhängig von der Zeit des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Aber versuch mal einen Aufhebungsvertrag. Ist immer besser als kündigen.
liebe Grüße nitsrek

Hallo Mamille,
die Fristen in deinem Arbeitsvertrag sind Ausschlußfristen. Diese sind bezogen auf Urlaubs,Weihnachtsgeld und anders Gratifikationen.
Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem BGB bzw.KschG.Sie richten sich nach Betriebszugehörigkeit.
Gruß Ulli

Der erste Passus ist ganz normal und hat nichts mit einer Kündiugngsfrist zu tun. Diese ist ebenfalls im Vetrag geregelt. Mal alles ganz genua durchlesen.