Ausschlussfrist freiwillige Krankenversicherung

Hallo,

ich bin zum 31.3.2010 von der Uni exmatrikuliert worden und habe von da an keine weiteren Tätigkeiten/Arbeitsverhältnisse ausgeübt und halte mich momentan mit Erspartem über Wasser. Da ich über 25 bin, habe ich mich damals selbst freiwillig gesetzlich studentisch krankenversichern lassen. Seit dem 31.3.10 wurden mir weiterhin die Beiträge der studentischen KV abgezogen. Jetzt hat mir die KV geschrieben, dass ich ja seit dem 31.3 exmatrikuliert bin und wollen von mir wissen was ich momentan mache. Mit dem Zusatz: Das eine freiw. Versicherung innerhalb von 3 Monate nach Beendigung der Pflichtversicherung beantragt werden kann und es sich dabei um eine Ausschlussfrist handelt, so dass nach der 3 Monatsfrist keine freiwillige Mitgliedschaft hergestellt werden kann.

Ich gehe davon aus, das ich die Differenz zur normalen freiwilligen Versicherng seit Exmatrikulation nachzahlen muss. Aber was hat es mit dieser Ausschlussfrist auf sich, die 3 Monate sind schließlich schon längst rum. Bin ich nun nicht mehr krankenversichert? Ich würde mich gerne weiterhin freiwillig gesetzlich Krankenversichern lassen. Geht das?
Was kann ich tun?

Schönen Dank schonmal…

Hallo Sieglinde,

ich bin leider kein Experte was Krankenkrassen oder freiwillige Versicherungen
betrifft, ich würde deswegen auf jeden fall das mit der KK abklären (wenn möglich
auch mti mehreren Sachbearbeitern reden, oft ist es ja so, dass fast jeder was
anderes erzählt, und der erste nicht unbedingt recht hat (war bei mir so)).

In meinem Fall war es auch so, dass ich im September exmatrikuliert wurde, dann
weiterhin familienversichert war (weil mir niemand was gesagt hat, und ich davon
ausgegangen bin, dass ich bis ich 25 werde da noch drin bin); erst als ich im Juli
einen sozialversicherungspflichtigen JOb angenommen habe, wurde ich aus der
Familienversicherung gekickt. Jetzt im Nachhinein muss ich aber nichts
nachzahlen, die waren wirklich kulant ( ich nehme an, es wäre jetzt auch ein großer
Verwaltungsaufwand, das von Familienversicherung auf freiwillige umzustellen,
nachdem ich in der Zeit bis Juli auch sehr oft beim Arzt/Krankenhaus war).

In deinem Fall würde ich deswegen denken, dass die die Zahlung der studentischen
Beiträge bis jetzt akzeptieren, und dir 3 Monate nach erhalt des Schreibens gebens.
Ist aber nur geraten, was im Endeffekt jetzt dein genauer Versicherungsstatus ist,
weiß ich nicht.

An deiner Stelle würde ich deswegen erstmal abklären:
a) bist du jetzt im Moment versichert (noch im Studentenvertrag)?
b) wenn nicht, kannst du jetzt sofort auf die normale freiwillige Wechseln
(schließlich kannst du nichts dazu, dass die sich auch so lange nicht gemeldet
haben, und die 3 Monate nach Exmatrikulation schon um sind)?
c) musst du die Beiträge wirklich nachzahlen? (manche GKVs sind da noch relativ
kulant, die wollen eine studierte Person ja auch in Zukunft gerne behalten, und
werden auf Anfrage, beim sofortigen Wechsel zur vollen freiwilligen vielleicht
akzeptieren, dass du für diese Übergangszeit nur die studentische zahlst. (es war
ja auch nicht NUR deine Schuld, sondern auch deren Schuld, nachdem die so lange
auch nichts gesagt haben)). Wenn der Sachbearbeiter ganz fies ist, könntest du
durchscheinen lassen, dass du dann eben zu ner anderen GKV gehst (du kannst
dich immer noch bei ner anderen GKV versichern (da gibts noch irgendne
18Monate Klausel, die besagt, dass man mind. 18 Monate bei einer Versicherung
bleiben muss, ich weiß aber nicht, inwiefern das jetzt ne Rolle spielt bei dir), du
bist nicht gezwungen bei deiner zu bleiben!).
Um sicher zu sein, rufst du einfach bei irgendeiner GKV an, schilderst denen deine
Situation und fragst sie, wie die Regelungen sind, ob du dich theoretisch bei denen
versichern könntest (mir hat das geholfen, habe dort objektive Auskunft
bekommen; bei meiner GKV war ich mir da nicht so sicher, nachdem die das ja
auch teilweise verbockt hatten, und vielelicht mir die ganze Schuld in die Schuhe
schieben wollten).

Nun ja, ich hoffe das ist einigermaßen verständlich!
Nicht verzagen, GKVs anrufen, eigene anrufen und das abklären, die meisten lassen
ja auch wirklcih mit sich reden.

Viel Glück & Erfolg!
Lizzy

Hallo sieglinde,
dass mit den 3 Monaten sehe ich mehr bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern nach Ausscheiden aus der Beschäftigung. Du solltest Dich ganz schnell mit deiner KK in Verbindung setzen und die günstigste Möglichkeit der Weiterversicherung auf frw. Basis für dich abklären. Eine frw. Weiterversicherung als Stellenlose ??? kann auch in der gestzl. KV teuer sein und die Nachzahlung beträgt ja jetzt schon fast 6 Monate. Wenn Du nicht krank oder im Krankenhaus warst, werden die dich wahrscheinlich nicht rauswerfen; jedoch eine Beitragsnachzahlung entsprechend deinem Status seit 1.4. verlangen. Auf jeden Fall mit der KK schnellstens reden !!!
Gruß ayro

Hallo,

mit Wegfall des Studiums ist die gesetzliche Grundlage für die studentische Versicherung weggefallen. Nach dem Wegfall einer solchen hat man genau drei Monate Zeit sich zu entscheiden, ob man weiter in der gesetzlichen Kasse bleiben möchte oder sich anderweitig versichern (PKV) will.
Die Krankenkasse hat sie bei Aufnahme in die Versicherung der Studenten informiert, dass wenn sich etwas an ihrem Status ändert (exma) dies sofort anzuzeigen ist. Steht im Vertrag für die KVDS.
Wenn sie der Pflicht rechtzeitig nachgekommen sind, liegt das Verschulden bei der Kasse und sie kann sie vom heutigen Tag weiter freiwillig versichern. Wenn nicht, sind die Beiträge rückwirkend ab exma zu zahlen.
An den drei Monaten wird sich die Kasse nicht zwingend aufhängen, weil sie sie als Kunde ja behalten will und das Versicherungsverhältnis bis heute nur unter den falschen Voraussetzungen weiter bestanden hat.

Viele Grüße
Christoph

Entschuldigung, da bin ich überfragt!
Vielleicht kann Ihnen jemand anderes weiter helfen…

Viele Grüße!

Hallo Sieglinde1234,

Ja, du kannst Dich weiterhin gesetzlich krankenversichern. Du musst dich bei deiner letzten Kasse freiwillig weiterversichern und zwar rückwirkend ab 01.04.10.
Die mitgeteilte Ausschlussfrist von 3 Monaten ist soweit korrekt gewesen.
Rechtlich gilt:
Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert waren, können sich direkt im Anschluss weiterhin freiwillig krankenversichern.
Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten anzuzeigen.

Jetzt hast Du diese Frist versäumt. Ist aber nicht weiters schlimm.
DENN: Seit 01.04.2007 muss aufgrund eines neuen Gesetzes Jeder in Deutschland krankenversichert sein.
Wende dich an deine Krankenkasse und beantrage eine „freiwillige Versicherung für Nichtversicherte“

Früher, vor dem 01.04.2007 wäre es tatsächlich so gewesen, dass du nicht mehr krankenversichert gewesen wärst.

Rechtlich nachzulesen im §5 Abs.1 Nr.13 Sozialgesetzbuch V

Viele Grüsse
sigi-der-schwabe

Hey,
Besten dank euch allen. Ihr seid Spitze. Werde dann am Montag alles in Angriff nehmen. Das Wochende ist für mich gerettet!

Schöne Grüße
Sieglinde1234

Hallo Sieglinde,

vorab der Hinweis, dass ich meine Antwort wie immer nach bestem Wissen gebe, aber keine Garantie für deren Richtigkeit geben kann und insbesondere nicht zu einer Rechtsberatung befugt bin. Ich schildere also nur die rechtlichen Bedingungen, die in Ihrem Fall eine Rolle spielen.

Als Studentin waren Sie wahrscheinlich versicherungspflichtig und nicht freiwillig versichert, denn die Aufnahme eines Studiums löst in den meisten Fällen eine Versicherungspflicht aus. Durch die Exmatrikulartion endete dann die Versicherungspflicht und sie hätten sich freiwillig weiterversichern müssen. Die entsprechende Erklärung hätte der Krankenkasse - wie Sie es ja auch schildern - binnen drei Monaten nach Ende des Studiums zugehen müssen. Grundlage ist hier § 9 SGB V. Die Regelung ist für die Krankenkasse bindend. Nach Ablauf der Frist darf die Krankenkasse Sie nicht mehr aufnehmen. Damit endet Ihre Krankenversicherung rückwirkend mit der Exmatrikulation und die Krankenkasse müsste Ihnen die seither gezahlten Beiträge zurückerstatten.

Für Sie bedeutet das: Sie haben quasi das Angebot einer freiwilligen Weiterversicherung ausgeschlagen. Natürlich haben Sie das nicht bewusst getan, aber danach unterscheidet der Gesetzgeber (und damit die Krankenkasse) hier nicht.

Sicherlich werden Sie einwenden, dass Sie die Regelung ja nicht kennen konnten, aber das wird nichts ändern, denn die Krankenkasse entgegnet, dass das Nicht-Kennen einer Regelung nicht zu deren Unwirksamkeit führt und dass Sie die Krankenkasse ja rechtzeitig über das Ende des Studiums hätten informieren können, dann hätte man sie natürlich auf die Frist hingewiesen und alles wäre problemlos gewesen.

Was können Sie nun machen?

Grundsätzlich können Sie bei der Krankenkasse eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach § 26 SGB X beantragen. Dabei müssen Sie dann aber begründen, warum Sie die Krankenkasse nicht fristgerecht informieren konnten (z.B. wegen einer schweren Erkrankung). Akzeptiert sie ihn, dann werden Sie quasi „zurückgesetzt“. Ohne einen triftigen Grund wird die Krankenkasse den Antrag aber ablehnen.

So wie Sie das schreiben, haben Sie einfach die Frist aus Unkenntnis versäumt. Ich fürchte daher, dass die Krankenkasse daher keine „Zurücksetzung“ vornehmen wird. Sie können es versuchen, sollten sich aber nicht zuviel Hoffnung machen.

Im Weiteren unterstelle ich, dass die Krankenkasse nicht mit sich reden lässt:

Da Sie sich nach § 193 VVG auf jeden Fall krankenversichern müssen, die Möglichkeit einer Aufnahme in einer gesetzlichen Krankenkasse aber nicht mehr besteht, bleibt Ihnen nur noch der Gang zu einem privaten Krankenversicherer. Es gibt dort immer auch Tarife, die dem Schutz einer gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar sind. In der Regel heisst dieser Tarif bei allen Unternehmen „Basistarif“. Der Vorteil: Der Versicherer muss Sie in diesen Tarif aufnehmen und er kann keine Zuschläge verlangen, wenn Sie Erkrankungen haben. Mehr dazu erklärt Ihnen der Versicherer.

Aber: Viele Versicherer bieten auch Tarife an, die von den Leistungen nicht schlechter, teils auch besser sind, aber günstiger als der Basistarif. Das klingt etwas widersinnig (mehr Leistungen für weniger Geld?) aber das liegt an der speziellen „Konstruktion“ des Basistarifes. Allerdings kann Sie ein Versicherer in diesen anderen Tarifen (aber nicht im Basistarif) auch ablehnen, z.B. weil sie „zu krank“ sind oder er befürchtet, dass Sie nach ein paar Monaten schon wieder wechseln (mehr dazu unten) oder sie den Vertrag nicht bezahlen können. Wenn er Sie nicht ablehnt, kann er bei bestehenden Erkrankungen auch einen Beitragszuschlag verlangen. Hier lohnt sich dann der Vergleich der Angebote mehrerer Versicherer. Auf jeden Fall sollten Sie alle Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten. Wer hier schwindelt, hat später oft Probleme.

Teurer als die bisherige Studentenversicherung wird es aber auf jeden Fall, doch teurer wäre es auch bei einem Verbleib in der Krankenkasse geworden. u.U verlangt der Versicherer auch noch eine „Strafzahlung“, weil Sie ja nun einige Monate nicht krankenversichert waren.

Sprechen Sie also mit einem Versicherungsvermittler Ihres Vertrauens oder nehmen Sie Kontakt zu einem Versicherer auf(Adressen unter www.pkv.de), fragen Sie gezielt nach den Basistarif und anderen im Beitrag günstigeren Tarifen. Sie sollten ggf. das Schreiben der Krankenkasse vorlegen, damit der private Versicherer weiss, dass Sie dort nicht mehr unterkommen.

Ich vermute, dass Sie nach Abschluß Ihres Studiums nun einen Arbeitsplatz suchen. Wenn Sie in ein Angestelltenverhältnis gehen, werden Sie auf jeden Fall zunächst wieder versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dabei ist es unerheblich, wie viel Sie verdienen. Es kann also sein, dass Ihr „Gastspiel“ bei einem privaten Krankenversicherer nur ein paar Wochen oder Monate dauert. Sie können den Vertrag bei dem privaten Krankenversicherer bei Aufnahme einer Beschäftigung natürlich sofort kündigen und zahlen dann nicht doppelt für die private und die gesetzliche Krankenversicherung. Achten Sie dann aber auf die Frist zur Kündigung (drei Monate).

u.U. kann es für Sie sogar sinnvoll sein, „irgendeinen“ kleinen, aber versicherungspflichtigen Job anzunehmen, um wieder in die Krankenkasse zurückzukommen, aber das hängt natürlich von Ihrer zeitlichen Verfügbarkeit und Ihren Planungen ab.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

tintin.

Hallo Sieglinde,

3 Monate nach Ausscheiden hat man die Möglichkeit eine freiwillige Versicherung zu beantragen, diese Frist ist zwar versäumt aber kein Problem da es in Deutschland die Versicherungspflicht gibt.
Bitte zur Kasse gehen und deine jetzige Nichtversicherung anzeigen. Die Beiträge sind allerdings nachzu zahlen wobei die bereits gezahlten Studentenbeiträge angerechnet werden.
Gruß

Hallo Sieglinde,

die Ausschlussfrist ist so zu sehen, dass die bisherige Versicherung dich freiwillig versichern m ü s s t e. Jetzt könnte sie dich ablehnen. Für einen gesunden jungen Menschen ist die Vorstellung natürlich einigermaßen absurd, dass eine Versicherung ihn ablehnen könnte. Du kannst dich bei jeder gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied anmelden.

Da es aber mittlerweile eine Verpflichtung gibt sich kranversichern zu lassen, wirst du um die Nachzahlung des fälligen Beitrags nicht herum kommen.

MfG

Hans

Die Antwort ist doch bereits gegeben…freiwillige Versicherung ist jetzt nicht mehr möglich. Du wirst pflichtversichert.

MfG

Der Firmengründer

Hallo,
es stimmt dass nach Exmatrikulation keine studentische Versicherung mehr möglich ist. Das heißt du würdest von ca. 70€ auf 150€ hochgestuft wenn du ein erspartes von weniger als 860€ monatlich hast.
Die 3 Monatsfrist ist meines erachtens nicht mehr anzuwenden denn durch den Versicherungszwang seit 01.04.2007 haben wir ja auch personen die noch jetzt rückwirkend versichert werden und da sind dann die 3 maonate seit JAHREN rum.

sorry,da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.Lieben gruss susanne

Hallo,

da hat sich deine KV aber ziemlich vergaloppiert. Es ist zwar richtig nachzufragen, was du ab 01.04.10 gemacht hast. Nur: wenn du schon freiwillig versichert warst, kann keine Pflichtversicherung enden!

Ab 1.4.10 kannst du dich als „Erwerbslose“ freiwillig weiterversichern und natürlich den Beitrag nachzahlen.

Alternativ Hartz IV beantragen; falls du Leistungen erhältst, bist du krankenversichert.

Auf jeden Fall mit der Krankenkasse in Verbindung setzen.

Ich verstehe eh nicht, warum dir erst 6,5 Monate nach der Exmatrikulation einfällt, dass du keine KV hast?

Was du tun kannst? Dich künftig rechtzeitig um so elementare Dinge wie einen Krankenversicherungsschutz kümmern und bei Zeiten bei den entsprechenden Behörden melden und informieren lassen.

Oder dir einen Minijob suchen…dann bist du auch wieder versichert.

Sofern keine freiwillige Versicherung beantragt wird entsteht die sogenannten „Versicherungspflicht als Nichtversicherter“. Beamtendeutsch.

Du bist Krankenversichert und BEitragspflichtig. Beiträge verjähren erst nach 4 Jahren und können solange nacherhoben werden.

Also wende Dich an Deine Krankenkasse. Warten bringt nichts. Die Nachzahlung wird nur teurer.

Gruß
Tom

Hallo,

seit dem 01.04.10 kannst du dich leider nicht mehr studentisch versichern, da du nicht mehr an der Uni immatrikuliert bist. D.h. ab da ist eine freiwillige Versicherung (ca. 140 eur im monat) notwendig.

diese freiwillige versicherung (z.b. auch für selbstständige), muss bis spätestens 3 monate nach beendigung der letzten versicherung angezeigt werden - d.h. bei dir bis spätestens zum 30.06.10. Da dieses Datum nun schon vorrüber ist, wird es bei dir letztentlich eine Versicherung nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V = die so genannte Pflichtversicherung, wenn keine andere Versicherung vorliegt. Der Beitrag ist aber der selbe wie bei einer freiwilligen Versicherung.

Melde dich bei deiner Krankenkasse, damit du diese Pflichtversicherung abschließen kannst. Den Restbetrag, der nun noch fällig ist, muss leider nachgezahlt werden. Du bist aber damit durchgängig versichert.

Alles Gute.