Ausschlussfrist für Lohnforderungen?

Guten Morgen,

angenommen jemand hat aus einem 400 EUR-Job noch eine offene Lohnforderung (z.B. in Form von fälschlicherweise abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen). Angenommen, das Arbeitsverhältnis ist inzwischen gekündigt. Muss der Arbeitnehmer dann eine bestimmte Frist einhalten, um seine Forderungen gerichtlich geltend zu machen? Wenn ja, wie lang ist die Frist?

Gruß,
Anna

Verjährung

Arbeitnehmer dann eine bestimmte Frist einhalten, um seine
Forderungen gerichtlich geltend zu machen? Wenn ja, wie lang
ist die Frist?

Verjährung von Ansprüche von privat gegen Unternehmung.

Hmm.

Mindestens 2 Jahre.

Gruß

Stefan

Hi!

Laut BGB (googlen kannze selbst *g*) sollte der Anspruch 3 Jahre mit Ablauf des Jahres, in dem die Forderungen entstanden sind verjähren.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Also: Forderung vom 06.05.2006 verjährt genauso am 31.12.2009 wie die Forderung vom 28.12.2006.

Es KANN aber im Arbeits- oder Tarifvertrag (sofern einer greift) eine Ausschlussfrist vereinbart sein.
Die ist dann oft auf drei Monate begrenzt - und das auch wirksam!

LG
Guido

Hi Guido!
was mich mal interessieren würde - unabhängig von der Verjährungsfrage:
Gegen wen hätte der AN denn eigentlich Ansprüche?
An den Versicherungsträger direkt?
An den Versicherungsträger via Arbeitgeber?
An den Arbeitgeber direkt?
Gruß
Peter

Hi!

Gegen wen hätte der AN denn eigentlich Ansprüche?
An den Versicherungsträger direkt?
An den Versicherungsträger via Arbeitgeber?
An den Arbeitgeber direkt?

Gegen den Arbeitgeber!

Schließlich ist der verantwortlich.

LG
Guido