Hallo,
folgendes:
Ich war vom 01.01.2010 bis zum 01.05.2010 krank geschrieben.
Vor diesem Zeitraum habe ich einige Überstunden dokumentiert, die mir mein Chef damals auch bescheinigt hat.
Ich habe die Überstunden ungefähr Mitte August eingereicht, habe dann lange nichts mehr gehört und jetzt sagt unsere Lohnabrechnung, dass die Überstunden vor dem 01.01. verfallen sind,weil in meinem Arbeitsvertrag eine sogenannte Aussschlussfrist enthält, das Überstundenansprüche maximal 6 Monate später eingereicht werden können.
Meine Frage: ist das rechtens ? Zählen die 4 Monate Krankheit zur Auschlussfrist dazu oder nicht ?
Hallo
ich verstehe nicht ganz : haben Sie die Überstunden nun vor oder nach dem 01.01.2010 bei der Lohnabrechnung angezeigt? wenn erst nach ihrer Krankheit und es waren derweil 6 Monate dazwischen, dann sagt Ihr Vertrag klar, dass die Stunden verfallen sind - krank sein heisst ja nicht komplett aus jeder Kommunikation aussteigen zu können.
Hallo !
Es gibt keine Ausschlußfrist für Überstunden,gegenteiliges im Vertrag stehendes ist sittenwidrig.Da du eine Leistung für die Firma erbracht hast.Ausgenommen sind Angestellten Arbeitsverträge,da diese auf die persönliche Leistung zugeschnitten sind.
Bitte wende dich an die Gewerkschaft auch wenn du kein Mitglied bist.Dort steht man dir umsonst mit Rat und Tat zur Seite.
Gruß Reklar.
Sorry das ich mich nicht früher gemeldet habe, aber ist grad einer Stressy zeit für mich.
Also, Ohne großer Worte zu verlieren, was die passiert ist nicht Rechtens meiner meinung nach. Es gibt auch Gerichts Urteile, wobei nach langer Krankheit, und ich meiner weit über einer Jahr, das einer mitarbeiter seine gesamte jahresurlaub mit ins nächstes jahr nehmen dürfte. Also, die Anspruch verliert mann nicht.
Bei überstunden, steht bei mir im Tariff Vertrag aber das ich die abfeieren innerhalb 3 Monate, sonst verliere ich die. Nür wenn die Krankheit länger als 3 Monate, kriegt mann bei uns die frist verlängert um so wie als wie lang mann krank war.
Wenn keine Betriebsrat vorhanden ist im Betrieb, dann Rat ich dir die zuständige Gewerkschaft aufzusuchen, um genau zu wissen was bei euch steht.