Hallo
Wer weiß ob Angebote die in englischer Sprache abgegeben wurden ausgeschlossen werden können, wenn als Sprache deutsch angegeben wurde? Im §16 Ausschluss wird auf §13 Abs.1 verwiesen. Hier steht, dass der AN die Form der Angebote vorgibt. Aber im nebensatz steht dann wieder, dass alle schriftlich abgegebenen Angebote zu werten sind. Ich bin verwirrt.
In schnelle Hilfe wird gebeten (gern auch mit Verweisen auf Urteile, Paragraphen o.ä.)
Besten dank.
Guten Morgen,
tatsächlich kann, bzw- muss das Angebot ausgeschlossen werden, wenn es nicht den Vorgaben entspricht. Schau mal in die Bewerbungsbedingungen.
Die Abgabe in einer anderen Sprache stellt eine Änderung der Vergabeunterlagen da, gemäß § 13 (1) Nr. 5) VOB/A und führt zum zwingenden Ausschluss.
Viele Grüße aus Berlin
Mela