in einem „Arbeitsvertag Minijob“ steht unter §1 Tätigkeiten folgender Punkt:
Der Arbeitnehmer haftet dem Arbeitgeber gegenüber für alle Schäden, die diesem aufgrund Handlungen oder pflichtwidrigen Unterlassungen des Arbeitsnehmers entstehen. Auf ein Verschulden des Arbeitnehmers kommt es in soweit nicht an.
Hm, wenn ein AN grob fahrlässig handelt, mutwillig oder … einen Schaden anrichtet, muss er zahlen, klar. Da hilft dann i.d.R. auch keine Haftpflichtversicherung, aber ohne Schuld?
Der Punkt heißt „5“, steht so in der Vorschau wird aber nicht übernommen ???
Die zitierte Klausel ist unwirksam, viel zu weitgehend und noch dazu zu unbestimmt. Schon der Unterschied zw. „Handlungen“ (jeder Art offenbar) und Unterlassungen( hier wenigsten pflichtwidrige) kann so nicht wirksam werden.
Einige ausländische Arbeitgeber übersetzen einfach den Heimatvertrag ins Deutsche, weil sie davon ausgehen, dass es schon passt.
Ich will da gar nicht pauschal vom schlechten AG reden - mir fällt eine niederländische Kette im Einzelhandel ein, deren Arbeitsverträge schlicht zu einem Drittel unwirksam sind.
Der Rest passt aber ziemlich gut ins „normale“ Muster …