Ausschnitte aus Musikstück

Hallo liebe Rechtsverdreher,

ist es mir -als kleinem, harmlosen, non-commercial Webmaster einer kleinen aber feinen Seite- erlaubt, aus einem urheberrechtlich geschütztem Lied (von einer ehrlich erworbenen CD!) ca. 20-30 Sekunden herauszufummeln, und diese dann in eine Flashanimation einzubauen?
Würde mich ganz doll über Antworten zu meinen Gunsten freuen!!

Gute Nacht wünscht euch -
inggggmar

Hallo, Ingmar,
ich bin kein Rechtsgelehrter, aber sowviel weiß ich:
Nach § 51 UrhG sind Zitate nur zur Untermauerung eigener Aussagen erlaubt
Zitat:
„Die Zitierfreiheit in § 51 gilt für wissenschaftliche Werke (Nr. 1). Die genaue Abgrenzung über den Umfang der Zitierfreiheit ist umstritten. Allgemein gilt, dass Zitate nur zur Untermauerung einer eigenen Aussage zulässig sind. Die eigene Aussage muss im Vordergrund stehen, nicht das Zitat. Weiter ist eine innere Verbindung zwischen zitierendem und zitiertem Werk erforderlich. Nach § 63 Abs. 1 gilt eine Pflicht zur Offenlegung der Quelle.“
(aus http://www.sakowski.de/skripte/urheber2.html )

Das würde bedeuten, dass Du das Zitat aus dem Musikstück in einen Kontext stellst. Z.B könntest Du schreiben „Diese Art von Musik mag ich ganz besonders. Klicke auf den Button um einen Ausschnitt von „Trallala fitifiti“ von Herman Meier zu hören.“
Dann wäre das m.E. durchaus erlaubt. Wenn Du zusätzlich noch einen Link auf die HP des Knstlers setzt, wird wohl niemand etwas dagegen haben können.

Besten Gruß
Eckard.

Hallo Eckard!

Ich glaub dir einfach mal!
Sollte ich dennoch in den nächsten 3-4 Tagen bei wer-weiss-was nichts von mir hören lassen, dann hat mich die Polente abgeholt :wink:)

Ingmar

die Polente wird Dich wahrscheinlich nicht abholen, aber die Gema oder der Musikverlag schickt Dir eine Rechnung, die gesalzen ist. Eine Ausnahme wäre, Du verwendest eigenes Geklimper von Beethoven oder Mozart, denn diese sind mehr als 70 Jahre tot. Da die Musikindustrie derzeit recht sauer auf Kopierer aller Art reagiert, solltest vorher Deinen Kontostand überprüfen.

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