Ausschreibung Grundstück von Gemeinde

Hallo,

nehmen wir einmal an eine Gemeinde schreibt ein Grundstück öffentlich zum Verkauf aus. Die Ausschreibung ist beendet und der Höchstbietende bekommt den Zuschlag.

Nun beschwert sich die Person, die überboten wurde beim Gemeinderat: Bei der Ausschreibung sollen Formfehler gemacht worden sein und es wird eine neue Ausschreibung verlangt.

Die Gemeinde holt sich Hilfe bei der Kommunalaufsichtsbehörde. Diese bestätigt, dass alles in Ordnung und eine neue Ausschreibung nicht erforderlich sei.

Gibt es für den Überbotenen noch weitere Möglichkeiten, eine neue Ausschreibung zu verlangen? Oder hätte sich die Sache mit dem Beschluss der Kommunalaufsichtsbehörde erledigt?

Über Antworten bin ich sehr dankbar.
Gruß
Fragezeichen

Hallo,

Bei der Ausschreibung sollen Formfehler gemacht
worden sein und es wird eine neue Ausschreibung verlangt.

Die Gemeinde holt sich Hilfe bei der Kommunalaufsichtsbehörde.
Diese bestätigt, dass alles in Ordnung und eine neue
Ausschreibung nicht erforderlich sei.

Gibt es für den Überbotenen noch weitere Möglichkeiten, eine
neue Ausschreibung zu verlangen? Oder hätte sich die Sache mit
dem Beschluss der Kommunalaufsichtsbehörde erledigt?

Theoretisch natürlich nicht, man kann letztendlich die Gerichte bemühen. Zuvor würde ich mich aber bei einem Anwalt für Verwaltungsrecht beraten lasen.

Es kommt auf den (angeblichen) Formfehler an (und auf die Antwort der Gemeinde, die das Ergebnis der Komunalaufsichtsbehörde mitteilt).
Ich gehe davon aus, daß nach der Überprüfung durch die Kommunalaufsicht ein weiter gehender Rechtsstreit nicht sinnvoll ist.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

vielen Dank für die Antwort. Also wäre ein Rechtsstreit der nächste Schritt… Ich hoffe nicht, dass es soweit kommt und der Überbotene es einfach bei diesem ersten Versuch (Neuausschreibung aufgrund des Formfehlers) belässt.

Wir zittern weiterhin…

Viele Grüße
Fragezeichen