Ausschreibung nach VOB/A

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben vor einigen Tagen an Ausschreibungen für Grünpflegearbeiten, ausgeschrieben nach VOB, teilgenommen.

Zum Ausschreibungstext sind Fragen aufgetreten, die uns keiner verbindlich beantworten kann.Hier sind einmal zwei Beispiele:

Gebrauchsrasen mähen,
Wuchshöhe 10-15 cm, Schnitthöhe 3 cm,
Anzahl der Schnitte 5
Schnittfolge nach Wuchshöhe

94000 m² ebene Fläche je Durchgang EP in € GP in €

Gebrauchsrasen mähen,
Anzahl der Schnitte 4
1324 m² EP in € GP in €

Jetzt stellt sich für uns die Frage, was soll ich als EP eintragen ? Den von mir kalkulierten EP von z.B. 0,05 € oder 0,25 €,bzw 0,20 € weil es ja fünf oder vier Schnitte werden sollen. Wir haben bei der IHK nach gefragt, die waren der Auffassung, EP ist immer die kleinst mögliche Preisangabe, also 0,05 €, weil ja der kalkulierte EP pro m² auch Grundlage für die Rechnungen oder eventuelle Nachträge oder sonstige Veränderungen ist.
Wie sehen Sie das ?

Mit freundlichen Grüßen

Jens M.

Sehr geehrter Kunde,nehmen Sie den mittleren Wert 0,25
den bei jeder Arbeit fallen Fehler an so liegen Sie richtig , EP ist der Einheitspreis , und GP ist der Gruppenpreis .
Der Einheitspreis ist Arbeitnehmerfreundlicher Sie wollen auch ja was verdienen die IHK verdient an Ihnen auch bei Verlust.
Der Gruppenpreis ist nachteiliger für Sie , jede Arbeit sollte geordnet sein damit Gewinn und Wagnis nicht so sehr im Minus sinkt.

Mit freundlichen Grüßen
sefer

Hallo Sefer,
vielen Dank für Ihre Antwort,
ich glaube aber, ich habe mich etwas falsch ausgedrückt.
Es geht mir nicht darum, welcher Preis für micht jetzt besser wäre, es geht um die allgemeine Rechtslage gemäß VOB. Bei dieser Ausschreibung geht es um die Vormulierung im Leistungstext und um die Frage, muss der der EP mit der Anzahl der angegebenen Schnitte multipliziert werden und dann als EP eingetragen werden oder muss man den ursprünglich kalkulierten Preis als EP eintragen. In dem Beispiel also die 0,05 €

Viele Grüße

Jens M.

hallo,

sorry, aber ich hatte dir leider am 11.4. auf die NO REPLY adresse geantwortet, von daher ist meine antwort nun sicher zu spät.

generell musst du bei fragen an den ausschreiber herantreten, am besten schriftlich, lies mal die bewerbungsbedingungen in den EVM 211…dort steht, dass du dies „tun musst“…

kalkulierst du ins blaue hinein, wirst du eventuell teurer und kannst keinen auftrag erhalten.
und jedes anschreiben zum angebot, wo du das lv in frage stellt, ist ein ausschlussgrund.

also immer sofort fragen und zwar schriftlich.

gruss
frank

hallo,

sorry, aber ich hatte dir leider am 11.4. auf die NO REPLY
adresse geantwortet, von daher ist meine antwort nun sicher zu
spät.

generell musst du bei fragen an den ausschreiber herantreten,
am besten schriftlich, lies mal die bewerbungsbedingungen in
den EVM 211…dort steht, dass du dies „tun musst“…

Hallo Living free,

Vielen Dank für die Antwort. Für eine Antwort ist es nie zu spät.
Die Ausschreibungen sind zwar gelaufen, aber es geht immer noch um die rechtlich richtige Formulierung in Ausschreibungstexten. Ich habe an vielen Stellen nachgefragt, wie es richtig wäre, keiner kann aber eine verbindliche Aussage treffen. Die IHK hat uns Recht gegeben, nützt uns aber auch nichts, da die Städte und Gemeinden machen können, was sie wollen.
Es gibt keine nachprüfende Stelle, die die Entscheidung einer Stadt wieder aufhebt. Man müsste zivilrechtlich vorgehen und das kostet einfach zu viel. Das wissen die Städte ganz genau und somit machen sie es so wie sie wollen.

Gruß Jens M.

kalkulierst du ins blaue hinein, wirst du eventuell teurer und
kannst keinen auftrag erhalten.
und jedes anschreiben zum angebot, wo du das lv in frage
stellt, ist ein ausschlussgrund.

also immer sofort fragen und zwar schriftlich.

gruss
frank

hallo jens,
stimmt, wenn es ein nationales verfahren ist, gibt es zwar auch einen rechtsschutz, aber der ist nciht echt, zivilrechtsweg mit chwierig führbarem beweis eines schadens.

ine nachrpüfstelle, wo du die vorgehensweise der kommune rügen kannst, gibt es schon, steht idR in den vergabeunterlagen.
ich würde dir aber raten, dich an die gemeindeprüfungsanstalt deines bezirks zu wendne…das ist wie deren rechnungshof, die solche dinge bei den kommunen prüfen.
dies ist zwar auch ein relativ stumpfes schwert, aber besser als ncihts.

deswegen bleibt es dabei, schrioftlcih sofort um eine eindeutige leistungsbeschreibung bitten…wobei du sicher sein musst, dass diese überhaupt ungenau ist. ich selbst kenne zahlreiche fälle, wo firmen eben wirklich jede schraube kalkulieren wollen und es uneindeutig nennen, wenn diese nicht im lv erwähnt ist.
zum beispiel sind idR stlb-bau texte recht eindeutig.

wenn du das nächste mal wieder keine antwort vom ausschreibenden erhältst, wendest du dich natürlich umgehend an den rathauschef..und was auch immer wirkt, ist die lokale politik einschalten und auch den von dir gewählten landtagsabgeordneten.
öffentlicher druck geht immer.
und deine IHK erhält auch geld von dir, damit sie sich darum kümmert und nicht nur „leise“ berät.

dies zumindest meine meinung.
gruss
frank