Kann man öffentliche Ausschreibungen so gestalten, dass keine Abnahmeverpflichtung besteht? z.B. um Marktpreise zu erhalten für eine Kosten-Nutzen-Analyse
Hallo,
eine öffentliche Ausschreibung ist und bleibt eine Ausschreibung nach VOL. Eine öffentliche Ausschreibung nur zur Ermittlung von Preisen abzuhalten ist ausdrücklich nicht erlaubt.
Warum machen Sie nicht eine ganz offene Preisanfrage mit einer Auswahl von in Frage kommenden Bietern?(Bieteradressen über Auftragsberatungsstellen). Dabei sind Sie nicht zur Auftragsvergabe verpflichtet. Sie können aber auch durch Dritte eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen lassen.
Mit freundlichen Grüßen Werner Andelshauser
Kann man öffentliche Ausschreibungen so gestalten, dass keine
Abnahmeverpflichtung besteht? z.B. um Marktpreise zu erhalten
für eine Kosten-Nutzen-Analyse
Vielen Dank für die schnelle und präzise Antwort. Die war sehr hilfreich.