Hallo zusammen,
Firma A und B konkurrieren seit Jahren um einen Auftrag einer Behörde. Der Auftrag wir im Rahmen einer Ausschreibung bekanntgegeben und der Zuschlag über das nachfolgende Ausschreibungverfahren vergeben.
Firma C ist die einzige Firma die in der BRD die als Subunternehmer für einen Teil der zu erbringenden Ausschreibungsleistung in Frage kommt. Somit konkurrieren Firma A und B natürlich darum mit C zu kooperieren.
Meine Frage ist nun, dürfte das Unternehmen C sowohl mit A als auch mit B für die Ausschreibung antreten? Welche Rechtsnorm bzw. welche Urteile gibt es für diesen Fall?
Lg. Nemo