Hallo,
ich habe folgende Frage:
Bei thesaurierenden Fonds ist es - wenn ich es richtig verstanden habe - so, daß evtl. Zugewinne einfach in zunehmenden Anteilen resultieren.
Wie ist es bei ausschüttenden Fonds, wann und in welcher Form werden Gewinne ausgeschüttet und wie ist es mit der Versteuerung (Spekulationsfrist) ?
MFG
Peter
Moin,
Bei thesaurierenden Fonds ist es - wenn ich es richtig
verstanden habe - so, daß evtl. Zugewinne einfach in
zunehmenden Anteilen resultieren.
Die Anzahl der Anteile ändert sich nicht; es wird aber kein Abschlag auf den Kurs (bzw. nur ein Abschlag in Höhe der abgeführten Steuer) vorgenommen.
Wie ist es bei ausschüttenden Fonds, wann und in welcher Form
werden Gewinne ausgeschüttet und wie ist es mit der
Versteuerung (Spekulationsfrist) ?
Wann: Steht bei den einzelnen Fonds in den Fondsbedingungen.
In welcher Form (vereinfacht): Der Fonds schüttet an Dich als Anleger aus, gleichzeitig sinkt der Anteilswert um den Ausschüttungsbetrag.
Ausschüttungen sind ebenso wie Thesaurierungen (!) als Kapitalertrag zu versteuern.
Die Spekulationsfrist greift bei beiden Arten erst, wenn Du die Fondsanteile innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb wieder verkaufst (Veräußerungsgewinn bzw. -verlust). Wenn in der Summe aller „Spekulationsgewinne“ im Kalenderjahr bestimmte Grenzen überschritten werden, sind diese zu versteuern.
Sowohl bei der Thesaurierung als auch bei der Ausschüttung hat der Anleger hinterher den gleichen Vermögen (sieht man einmal von den „normalen“ Kursschwankungen ab): Im ersten Fall hat er zwar kein Geld auf dem Konto, aber dafür einen höheren Anteilswert. Im zweiten Fall ist sein Anteilswert geringer, aber dafür muß er sich Gedanken machen, was er mit dem Geld anfängt…
Gruß vom Wolf
Hallo Wolf,
fast alles was du geschrieben hast kann man so stehen lassen. Bis auf:
Bei thesaurierenden Fonds ist es - wenn ich es richtig
verstanden habe - so, daß evtl. Zugewinne einfach in
zunehmenden Anteilen resultieren.
Die Anzahl der Anteile ändert sich nicht; es wird aber kein
Abschlag auf den Kurs (bzw. nur ein Abschlag in Höhe der
abgeführten Steuer) vorgenommen.
Es gibt beide Varianten!
Die die du beschreibst ist ein thesaurierender Fonds nach luxemburger Recht.
Gruß Ivo